Verbeamtung Bayern-> Voraussetzung 3 Jahre berufserfahrung?
Servus,
Person B soll verbeamtet werden. Hierzu wurde ein Antrag gestellt. B ist seit 7 Jahren in der Behörde tätig. Geplant ist eine Besoldung in A10 (gehobener Dienst). B wird mitgeteilt, dass eine Voraussetzung eine mindestens 3 jährige Berufserfahrung ist. Somit werden den 7 Jahren 3 abgezogen. Es erfolgt eine Einstufung in die Stufe 3.
Ist das richtig so? Bei den Voraussetzungen im Netz steht nirgends, dass man eine 3 jährige Berufserfahrung braucht.
B hat studiert (Bachelor).
Kennt sich da jemand aus?
2 Antworten
Grüß dich,
das ist bei unseren Cybercops, die neu Eingestellten werden auch so. Aber das Präsidium hat jetzt wohl eine Änderung durchgeboxt, dass auch die neuen Kollegen ohne Berufserfahrung gleich zu Lebenszeitbeamten werden. Und genau da ist der Hacken: Für die neuen Kollegen, die bereits in der freien Wirtschaft gearbeitet haben, werden in diesem Zuge - genau wie du beschreibst - drei Jahre Berufserfahrung nicht für die Altersstufe angerechnet.
Da es mich persönlich nicht betrifft, hab ich mich nicht weiter damit beschäftigt... aber scheint Usus zu sein. Wäre gespannt, ob dieses Vorgehen Seitens des Dienstherren vor einem Verwaltungsgericht bestand hätte...
Die 3 Jahre sind vermutlich die übliche Probezeit der Beamten.
Habe ich mir auch gedacht, aber wird man nicht auch in der Probezeit höher gestuft? Die hängen ja nicht 3 Jahre in der Stufe 1 fest?
Wie alt sind denn die Betroffenen? Dienstaltersstufe 3 wäre ganz normal für Beamte zwischen 27 und 29.