Vater zahlt Unterhalt nicht, wird das Amt ins Grundbuch eingreifen?

3 Antworten

Meines Wissens kann kein Amt auf diese Weise auf das Eigentum anderer Menschen zugreifen, auch nicht bei unterhaltsverweigernden Vätern.

Das JA hat aber (soweit eine Unterhaltsbeistandschaft besteht) die Möglichkeit, Unterhalt einzuklagen.

Bei dem, was du als "Immobilien" bezeichnest, muss natürlich geguckt werden, ob das "verwertbares Vermögen" ist.

Wenn ich Eigentümer eines 50 Jahre alten Hauses bin, das ich selbst bewohne, dann stellt das zwar Vermögen dar, kann aber zur Unterhaltszahlung nicht verwertet werden.

Es sei denn, der Eigentümer selbst (in diesem Fall der Vater) belastet seine Immobilie mit einer Hypothek, um Mittel für die Zahlung seiner Unterhaltsschulden zu bekommen.

Selbstverständlich kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden. Die Finanzämter machen soetwas häufig.

Ja,nennt sich Überleitungsanspruch