USt. Rückerstattung bei Renovierung von Mietwohnung

4 Antworten

Du kannst dir die Vorsteuer nur wiederholen, wenn du auf die Miete auch Umsatzsteuer erhebst und entsprechend ans Finanzamt abführst. Das wiederrum geht aber nur, wenn du an einen Unternehmen FÜR sein Unternehmen vermietest. ODER für kurzfristige Beherbergung, welche dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

kegus  09.10.2012, 21:12

Genauso ist es, DH.

Als gewerblicher Vermieter mit USt-Pflicht ja; das geschieht dann über die monatliche/vierteljährliche USt-VA. Denn dann sind die Handwerkerrechnungen Betriebsausgaben. Als Privatvermieter nein. Aber natürlich gehören sie dann in die Anlage V+V.

Als Privatmann gibt es keine Ust. zurück.

nur bei selbstgenutzten immobilien...

ghostwalker29  09.10.2012, 14:11

Völliger Blödsinn. Bei selbstgenutzten Immobilien kann man, soweit man es privat nutzt NICHTS an Umsatzsteuern holen.

ratgebererer  10.10.2012, 09:36
@ghostwalker29

ich meinte das so, dass man die handwerkerkosten bei der steuer geltend machen kann als haushaltsnahe leistungen!!

ghostwalker29  10.10.2012, 10:37
@ratgebererer

Das sollte man dann aber auch dazuschreiben. Vor allem, da es um etwas völlig anderes geht.

FordPrefect  09.10.2012, 14:12

Quatsch.

TaxiProfi  09.10.2012, 17:54

Also das ist nun wirklich kompletter Unsinn. Bei einer zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie (=Konsumgut) ist weder ein Werbungskostenabzug möglich, noch kann Vorsteuer beansprucht werden.