Heruntergekommene Mietwohnung als Mieter selbst renovieren?

10 Antworten

Vereinbare schriftlich mit dem Vermieter, dass dir in der Höhe deiner Aufwendungen (Material und Arbeitszeit)  Miete erlassen wird (Nettomiete) und das ab Mietbeginn, aber nicht,  dass die monatliche Miete abgesenkt wird. Er könnte dann plötzlich mit einer Mieterhöhung kommen um die Miete anzupassen.

Generell muss der Vermieter dem Zustimmen bei größeren und sichtbaren Arbeiten. In deinem Fall glaube ich, dass es nicht das große Problem sein wird.

Aber eines ist klar! Durch deine Kosten und Mühen die Wohnung zu renovieren hast du nicht automatisch mehr Rechte an dieser Wohnung. Generell hast du die im Mietvertrag geregelten Kündigungsfristen und Pflichten.

Versuch doch mit dem Vermieter zu sprechen und einen Deal anzubieten. Ich kenne es aus Eigener Erfahrung, dass Material und Arbeitszeit geteilt wird vom Mieter und Vermieter.

Das Material ist aus Sicht des Vermieters mehr wert. Biete doch an, dass ihr zusammen Material sucht er das Material bezahlt und du die Arbeitskräfte und vielleicht wenn es das auch wert ist den Mietpreis neu verhandelt.

Ich würde mit dem Vermieter im Voraus klären welche Kosten er bereit ist zu übernehmen oder ob er mit einer geringeren Miete entgegenkommt, sonst bleibst Du auf den Renovierungskosten sitzen. 

Vereinbaren Sie die unrenovierte Übernahme und eine ebensolche Rückgabe der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses.

Damit wären dann Ihrer Renovierungskosten für Sie selber und die eigene Wohndauer bestens und ohne Nachteil für Sie selber investiert.

Das auf jeden Fall und ganz wichtig! Nicht, dass am Ende der Vermieter auf die Idee kommt, er hätte die Wohnung renoviert übergeben, weil er Dir Miete erlassen hat und Material bezahlt hat.

Zusätzlich aber, weil der Bedarf offenbar über normale Umzugs-Renovierung hinaus geht, vereinbare auch eine gewisse Kostenbeteiligung für Material und eine etwas günstigere Miete.

Dann dürfte alles abgegolten sein und wenn nach wenigen Monaten bereits Eigenbedarf angemeldet wird, hast Du wenigstens Deine Renovierungsleistung schon vorher abgegolten und es kann nicht mehr zu Streit kommen.

Habe ich dann im Falle eines Eigenbedarfsanspruchs des Mieters mehr Rechte bzw. Anspruch auf eine Kostenerstattung?

Nicht automatisch.

So was sollte man unbedingt schriftlich, möglichst gleich im Mietvertrag, vereinbaren.