Warum wird die Bezugskalkulation ohne UST berechnet?

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Hallo, um diese Frage direkt zu beantworten : Wenn die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer genannt bei den Bezugskalkulation drin bleiben würde wird dieser Wert jeweils "mitgeschleppt". So würde ich z.B. den Listeneinkaufspreis + Mwst. - Lieferrabatt usw. berechnen. Das ist dann falsch. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und bleibt bei den Rabatt-und Skontospielchen unberücksichtigt. Zur Erklärung: Wenn ein Unternehmer nicht unter die Mehrwertsteuerbefreiung fällt (unter 17T€ Jahresumsatz) dann kann er die betroffenen Rechnungen als sog. Vorsteuer anrechnen. Er kauft z.B. ein Produkt für 100€ Netto + 7% Umsatzsteuer (z.B. bei Lebensmitteln) also zahlt er 107€. Dann verkauft er diese Lebensmittel z.B. in veredelter Form für 160€ + 7% Umsatzsteuer (in diesem Fall 11,20€) also insgesamt 171,20€. Diese 11,20€ muss der Unternehmer an das Finanzamt abführen. Abziehen darf er jedoch davon die beim Einkauf bezahlten 7€ Mehrwertseueranteil. Somit erhält das Finanzamt noch 4,20 € da z.B. der Großmarkt wo der Unternehmer gekauft hat diese 7€ abführen muss. Somit hat das Finanzamt den vollen Zugriff auf die Umsatzsteuer. Damit der ganze Vorgang nicht kompliziert wird rechnet jeder Netto, also ohne Umsatzsteuer. Deshalb hat sich auch der Begriff Netto-Netto eingebürgert. Bedeutet Einkaufspreis unter Berücksichtigung aller Rabatte. Gruß

Ähm...erstmal wird die Umsatzsteuer rausgerechnet, das gehört eigentlich schon dazu.

Für den Unternehmer sind nur Nettobeträge wichtig. Mehrwertsteuer, die er an andere Unternehmen bezahlen muss erhält er vom Finanzamt zurück erstattet, da er NIE als Endverbraucher angesehen wird. Und Umsatzsteuer, die er vom Kunden einnimmt muss er an das Finanzamt überweisen.

Daher ist die Umsatzsteuer für ihn einfach nicht wichtig und wird daher immer rausgerechnet. Sie ist für die betriebswirtschaftlichen Entscheidungen nicht interessant.

"Aber warum benutzt man eigentlich Nettowerte für die Berechnung?"

Weil das in der Buchhaltung nun x so üblich ist, da gibt es nix dran zu rütteln.

Es gibt Unternehmen, die UST abzugsberechtigt sind, für die ist das alles übersichtlicher und einfacher zu berechnen.

Dadurch das "alles" netto ist, erspart man sich viel Wirrwarr und Berechnungen.

Die UST und/oder MWST wird dann später noch implementiert, spätestens auf der Rechnung.

weil die bezahlte Ust erfolgsneutral ist und als vorsteuer wieder beim finanzamt geltend gemacht (erstattet) wird