Urlaub nehmen aufgrund von Arbeitsmangel

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Damit kommen nur dringende betriebliche Belange für die einseitige Anordnung von Urlaub in Betracht. Hierunter fällt nach der rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch Arbeitsmangel wegen Auftragsmangels (BAG, Urteil vom 28.07.1981 – Aktenzeichen: 1 ABR 79/79, veröffentlicht in: DerBetrieb, Jahrgang 1981, S. 2621). In diesem Fall ist der Arbeitgeber zur einseitigen Anordnung von Urlaub - auch ohne Vorlaufzeuit - berechtigt. Er muss lediglich gewährleisten, dass Sie im jahr zwölf Arbeitstage zusammenhängend als Urlaub nehmen können, und er darf nicht Ihren gesamten Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr als Zwangsurlaub gewähren (BAG, Urteil vom 28.01.1982, veröffentlicht in: DerBetrieb, Jahrgang: 1982, S. 1065, 1823).

Zitat von hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Chef-ordnet-einseitig-Urlaub-ab-dem-naechsten-Arbeitstag-an-was-tun---f261153.html

Für solche Fälle wurden vom Bundesarbeitsgericht 3/5 des Jahresurlaubs als rechtmäßig angesehen, über die der ArbG einseitig verfügen kann - das ist keine starre Grenze, sondern ein maximaler Richtwert (BAG, 28.7.1981, 1 ABR 79/79).

D. h. dem Arbeitnehmer müssen auf jeden Fall frei zur Verfügung stehen:

beim gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen = 8 Tage zur freien Verfügung

bei 30 Arbeitstagen tariflicher/arbeitsvertraglicher Urlaub = 12 Tage zur freien Verfügung

Das ist auch bei allgemeinen Betriebsferien zu beachten.

Solltest Du keinen sehr triftigen Grund haben,z.B.eine Reise gebucht bei angezeigtem und! genehmigtem späteren Urlaub,Firmen betreuen,Hausrenovierung etc..Du noch offenen Urlaub haben,dann stimme einfach zu! Wenn tatsächlich keine Arbeit da ist....das merkt man ja,es gibt Gerede,dann würde ich mir einmal Gedanken machen,hinsichtlich beruflicher Zukunft,Firma noch solide und solvent? Wenn kein klares Ja,spätestens bei Lohnverzicht...alleine der Forderung danach,mach Dich vom Acker! Aufhebungsvertrag,Abfindung,die ersten haben es am leichtesten und landen nicht in Auffanggesellschaften oder der Inso mit ausstehendem Lohn / Gehalt ! Gesetze gibt es hierzu,kaum hilfreich denke ich.Hier müßte man den exakten Stand Deiner Firma kennen,und die Gründe auf die sich bezogen wird! Beste Grüße!

Der Arbeitgeber darf vorschreiben, wann der Urlaub genommen werden muss, er sollte aber wenn möglich schon ein wenig auf seine Mitarbeiter Rücksicht nehmen.. Der Arbeitnehmer hat aber ein Anrecht auf mindestens 2 Wochen Urlaub am Stück. Dein Arbeitgeber kann also nicht deinen gesamten Urlaub so aufteilen, dass du immer mal einige Tage zu Hause bleiben musst, wenn nicht so viel los ist, sondern du musst auch die Chance haben mal zwei Wochen am Stück weggehen zu können.. Ist also eigentlich rechtens, soweit man das anhand deines Textes beurteilen kann.

Du solltest Dich mal an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden. Ich denke nämlich nicht, dass das zulässig ist.

"Was tun, wenn ich nach Hause geschickt werde?

Ihr Chef muss das ausdrücklich mit Ihnen vereinbaren! Sie müssen also seinem Vorschlag nicht zustimmen!

Geld bei Dienstfreistellung

Stimmen Sie dem Vorschlag Ihres Chefs nicht zu und er schickt Sie trotzdem nach Hause, liegt eine Dienstfreistellung vor. Diese ist natürlich vom Chef auch zu bezahlen."

http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/Normalarbeitszeit/Wenn_der_Chef_keine_Arbeit_hat.html