gilt Gleitzeitabbau als Urlaub?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du Dein Zeitkonto abbaust, ist das Freizeitausgleich und hat mit Urlaub überhaupt nichts zu tun.

Deine Urlaubstage sind im Arbeitsvertrag/anwendbaren Tarifvertrag festgelegt und das sind die Urlaubstage die Du einträgst.

Danke fürs Sternchen

In deiner Steuererklärung musst du eigentlich (!) die Tage angeben, an denen du deinen PKW für den Arbeitsweg benutzt hast. Denn nur diese Kosten sind sogenannte Werbungskosten.

Faktisch wird aber niemand nachprüfen, ob du Gleittage gehabt hast, wenn die Anzahl deiner Arbeitstage, Krakheits- und Urlaubstage einigermaßen stimmig sind.

kommt drauf an... wenn man den ganzen Arbeitstag freinimmt, hat man an diesem Tag ja keine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Es ist also steuerlich gesehen das gleiche wie ein Urlaubstag

nein. Das ist kein Urlaub, sondern Abbau von Mehrstunden.

Nein, Überstundenabbau ist kein Urlaub.