Urlaub beantragt aber noch nicht genehmigt?

6 Antworten

Nein, er ist nicht dazu verpflichtet deinen Urlaubsantrag zu bewilligen.

Allerdings sind die Ausbildungsbetriebe dazu angehalten die Auszubildenden während der Ferienzeiten Urlaubsanträge zu bewilligen, da außerhalb dieser Zeite eine ununterbrochene Erholungsphase durch die Berufsschulpflicht nicht gegeben ist.

Weise deinen Vorgesetzen noch einmal eindringlich auf deinen Antrag hin. Das ist eigentlich kein großartiger Bearbeitungsakt für ihn!

Du darfst dich krankschreiben lassen, wenn du krank bist. Fliegst du dann allerdings in den Urlaub ist das ein Abmahnungsgrund, der bei Wiederholung zur Kündigung deines Ausbildungsverhältnisses führen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Familiengerd  20.02.2020, 17:32
Nein, er ist nicht dazu verpflichtet deinen Urlaubsantrag zu bewilligen.

Das ist einfach falsch!

Der Arbeitgeber ist zur Genehmigung des Urlaub verpflichtet, wenn nicht wirklich (!) dringende (!) betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer eine Versagung rechtfertigen.

Gegenüber Auszubildenden können solche dringenden betrieblichen Gründe in aller Regel aber nicht geltend gemacht werden, weil die nicht dafür da sind, den Betrieb "am Laufen zu halten".

Du darfst dich krankschreiben lassen, wenn du krank bist. Fliegst du dann allerdings in den Urlaub ist das ein Abmahnungsgrund, der bei Wiederholung zur Kündigung deines Ausbildungsverhältnisses führen kann.

Auch das ist falsch, wenn das Verreisen einer Genesung nicht entgegensteht.

Familiengerd  20.02.2020, 17:40

Nachtrag:

da außerhalb dieser Zeit eine ununterbrochene Erholungsphase durch die Berufsschulpflicht nicht gegeben ist.

Der Besuch der Berufsschule bei Urlaub außerhalb der Berufsschulferien steht rechtlich dem Erholungszweck des Urlaubs nicht entgegen.

Selbstverständlich sind Berufsschultage dann aber keine Urlaubstage.

emesvau  25.02.2020, 07:41
@Familiengerd

Kein Mensch spricht von rechtlich. Du solltest dich des öfteren mal von der Theorie lösen..

Familiengerd  25.02.2020, 08:02
@emesvau

Was heißt hier "von der Theorie lösen"??

Praktisch bedeutet das schließlich, dass Auszubildenden auch außerhalb der Berufsschulferien Urlaub gewährt werden darf - und das ist alles anderes als "Theorie".

Deine Aussage "Kein Mensch spricht von rechtlich." ist mit ihrer Implikation einfach nur Unsinn, weil das "Rechtliche", die Normierung von Werten, das Handen von Menschen und ihre Rechtsbeziehungen regelt.

Wenn Du so willst: Das war jetzt "Theorie". 🤗

emesvau  25.02.2020, 13:13
@Familiengerd

Ach Gerd, wieso eskalierst du denn immer gleich so?

Ich habe in keinem Satz gesagt, dass Auszubildende nicht außerhalb der Ferien Urlaub nehmen dürfen.

Dennoch sind sie angehalten von den Handelskammern diese während der Ferienzeiten zu nehmen. Im gleichen Zuge werden die Ausbildungsbetriebe angehalten Auszubildende bei Anträgen in den Ferienzeiten zu bevorzugen.

Das, mein Lieber, hat rein gar nichts mit Recht zu tun.

Familiengerd  25.02.2020, 13:25
@emesvau
Das hat rein gar nichts mit Recht zu tun.

Nicht? Womit denn? Mit Willkür, guter oder schlechter Laune des Arbeitgebers oder womit?

Die Beziehung zwischen Arbeitgeber (Auszubildendem) und Arbeitnehmer ist ein Rechtsverhältnis; und da hat alles mit "Recht" zu tun!

Damit ist selbstverständlich nicht gesagt, dass man mit dem Gesetzbuch in der Hand herumwedeln soll, aber man muss das Recht (oder sein Recht neben den Pflichten) schon kennen, um sich überhaupt angemessen Gedanken darüber machen zu können, wie man sich in einer bestimmten Situation verhalten kann oder soll.

wieso eskalierst du denn immer gleich so?

Muss ich das "eskalieren" und "immer gleich so" verstehen?

Was soll bedeuten ob Du dich krankschreiben darfst ?

Wenn man krank ist geht man zum Doc und je nach Krankheit bekommst Du eine AUB.

Zwecks Urlaub erneut nachfragen.

Die Antwort kennst du doch selbst. Natürlich "darfst" du dich nicht krankschreiben lassen, wenn dein Urlaub nicht genehmigt wird. Arbeitsgeber sind auch nicht blöd. Was glaubst du wohl was passiert, wenn du "plötzlich und unerwartet" krank machst und in den Urlaub fliegst?

Ja, natürlich hast du einen gesetzlichen Urlaubsanspruch und der muss auch genehmigt werden. Aber fast ein Jahr vorher noch nicht. Eine Genehmigung erfolgt, wenn aus betrieblichen Gründen deinem Urlaub nichts entgegen steht. Woher soll der Arbeitgeber ein Jahr vorher wissen, ob im Sommer betriebliche Engpässe vorliegen etc.?

Geheimnis0174 
Fragesteller
 20.02.2020, 12:19

Eine Woche vorher bringt mir aber auch nichts

Geheimnis0174 
Fragesteller
 20.02.2020, 12:27

er wollte dass ich mein Urlaubsantrag bis Oktober abgebe..

Familiengerd  20.02.2020, 17:41
Eine Genehmigung erfolgt, wenn aus betrieblichen Gründen deinem Urlaub nichts entgegen steht.

Gegenüber Auszubildenden können dringende betriebliche Gründe zur Verweigerung eines Urlaubs in aller Regel nicht geltend gemacht werden, weil Auszubildende nicht dafür da sind, den Betrieb "am Laufen zu halten".

PeterSchu  21.02.2020, 00:27

"Aber fast ein Jahr vorher noch nicht."

Naja, es gibt Betriebe, die erwarten zu Jahresbeginn eine Urlaubsplanung für das ganze Kalenderjahr. Wenn diese vom Betrieb koordiniert wird, kann man frühzeitig sowohl auf soziale als auch betriebliche Belange Rücksicht nehmen. Für die Personalplanung kann der Betrieb sogar dankbar sein, wenn die Mitarbeiter sich frühzeitig entscheiden.

Und mal ganz ehrlich: wenn ein Betrieb zusammenbricht nur weil ein Azubi seinen Urrlaub nimmt, dann stimmt was nicht.

Hallo,

Zwar dürfen Sie sich nicht krankschreiben lassen, wenn Sie tatsächlich nicht krank sind, denn sollte der AG hiervon Kenntnis erlangen, dann droht Ihnen dioe fristlose Kündigung.

Ihr AG ist aber ohnehin gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Urlaub zu genehmigen, wenn dem keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen - § 7 Absatz 1 BUrlG!

Für das Vorliegen solcher dringenden betrieblichen Belange (etwa Personalengpass oder Produktionsspitzen) ist Ihr AG in der vollen Beweispflicht.

Das bedeutet, dass Ihr AG Ihnen konkret unter Beweis zu stellen hat, dass zu dem gewünschten Reisezeitraum tatsächlich dringende betriebliche Belange vorliegen, die einer Urlaubsgewährung entgegenstehen.

Liegen solche Umstände nicht vor, und weigert sich Ihr AG dennoch, Ihnen den Urlaub zu gewähren, so können Sie bei dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den AG erwirken: Dieser würde dann gerichtlich verpflichtet werden, Ihnen den Urlaub zu gewähren.

Familiengerd  20.02.2020, 17:29
Ihr AG ist aber ohnehin  gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Urlaub zu genehmigen, wenn dem keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen - § 7 Absatz 1 BUrlG!

Richtig.

Solche dringenden betrieblichen Gründe können in aller Regel gegenüber Auszubildenden aber ohnehin nicht geltend gemacht werden, weil die nicht dafür da sind, den Betrieb "am Laufen zu halten".

Stelle den Urlaubsantrag mit Verweis auf den ersten Antrag und Deine Erinnerungen daran erneut und ergänze, dass Du bei Nichtentscheidung innerhalb 1 Monats den Antrag als genehmigt betrachtest.

Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, innerhalb der Frist von 1 Monat dem Arbeitnehmer mitzuteilen, ob er den Urlaubsantrag bewilligt oder nicht.

soweit ich weiß ist er sogar verpflichtet meinen Urlaub zu bestätigen

Richtig!

In der Urlaubsfrage ist der Arbeitgeber der Schuldner des Arbeitnehmers (und auch Auszubildenden). Der Arbeitnehmer bestimmt, wann er Urlaub nimmt, und der Arbeitgeber hat dem zu entsprechen, wenn nicht wirklich (!) dringende (!) betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer eine Verweigerung rechtfertigen.

Gegenüber Auszubildenden können solche dringenden betrieblichen Gründe in aller Regel aber überhaupt nicht geltend gemacht werden, weil Auszubildende nicht dazu da sind, den Betrieb "am Laufen zu halten".