Urheberrecht auf YouTube?

5 Antworten

Gem. § 23 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bedarf es bei einer solchen Umgestaltung, welche eine Coverversion nun mal darstellt, grundsätzlich der Einwilligung des Urhebers.

Jedoch muss man sagen, wenn das Original bereits veröffentlicht wurde und bei einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA registriert ist, bedarf es keiner Erlaubnis des Urhebers, denn diese verwaltet die Nutzungsrechte der registrierten Künstler. Grundsätzlich ist die GEMA allerdings verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. 

Gem. § 11 UrhWahrnG unterliegt die GEMA einem Kontrahierungszwang in zweierlei Hinsicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dazu muss man sich die Frage stellen: Was ist eine freie Benutzung?

Pikant und sicher kontraproduktiv wäre dabei der Versuch, "möglichst nah an den Originalbeat zu kommen."

Völlig irrelevant ist dabei diese Frage: "Ist es denn erlaubt, einen fremden Beat zu nehmen, so lange ich ihn selber spiele."

Denn damit würde immer noch das Urheberrecht des Komponisten tangiert,

nur eben nicht mehr der Schutz des ausübenden Künstlers und dessen Vertragspartner wie etwa ein Plattenverlag oder die gema.de.

Aber immerhin verringerte ein Selbst-Einspielen eines geschützten fremden Werkes die Höhe des § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz und damit auch Anwaltskosten für eine § 97a Abmahnung sowie die Verfahrenskosten nach einer Klage.

Gruß aus Berlin, Gerd

Klar darfst du einfach den Originalbeat nehmen, das nennst sich Fair Use. YouTube erkennt das dann, und schaltet Werbung, dessen Einnahmen der Urheber dann bekommt. Dadurch dass die Urheber sowas erlauben, nehmen die einen Haufen Geld ein

Was du vorhast, ist ein "Cover". Das ist erlaubt, so wie du das vorhast.