Urheberrecht auf YouTube?
Hallo Zusammen,
ich wollte ein Rapprojekt auf Youtube hochladen, wo ich meinen eigenen Text über einen Eminem- Beat rappe. Dass ich dazu nicht einfach den Originalbeat nehmen darf, ist mir klar. Um das zu umgehen, hab ich mir vorgenommen, den Beat mit selbst aufgenommenen Instrumenten, bzw. Geräuschen nachzubauen und möglichst nah an den Originalbeat zu kommen.
Kennt sich jemand mit Urheberrecht hier aus, weil ich will wirklich keinen Brief von nem Anwalt bekommen oder was auch immer passiert, sollte man das "Musikurheberrecht" auf YT verletzen. Ist es denn erlaubt, einen fremden Beat zu nehmen, so lange ich ihn selber spiele. Ich mein, es gibt ja auch viele Videos, wo Leute irgendwelche Adelesongs auf dem Klavier nachspielen ohne dasa zu kennzeichnen.
Viele Grüße und wenn's nicht legal ist, habt ihr vielleicht andere Lösungsvorschhläge?
5 Antworten
Gem. § 23 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bedarf es bei einer solchen Umgestaltung, welche eine Coverversion nun mal darstellt, grundsätzlich der Einwilligung des Urhebers.
Jedoch muss man sagen, wenn das Original bereits veröffentlicht wurde und bei einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA registriert ist, bedarf es keiner Erlaubnis des Urhebers, denn diese verwaltet die Nutzungsrechte der registrierten Künstler. Grundsätzlich ist die GEMA allerdings verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen.
Gem. § 11 UrhWahrnG unterliegt die GEMA einem Kontrahierungszwang in zweierlei Hinsicht.
Dazu muss man sich die Frage stellen: Was ist eine freie Benutzung?
Pikant und sicher kontraproduktiv wäre dabei der Versuch, "möglichst nah an den Originalbeat zu kommen."
Völlig irrelevant ist dabei diese Frage: "Ist es denn erlaubt, einen fremden Beat zu nehmen, so lange ich ihn selber spiele."
Denn damit würde immer noch das Urheberrecht des Komponisten tangiert,
nur eben nicht mehr der Schutz des ausübenden Künstlers und dessen Vertragspartner wie etwa ein Plattenverlag oder die gema.de.
Aber immerhin verringerte ein Selbst-Einspielen eines geschützten fremden Werkes die Höhe des § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz und damit auch Anwaltskosten für eine § 97a Abmahnung sowie die Verfahrenskosten nach einer Klage.
Gruß aus Berlin, Gerd
Klar darfst du einfach den Originalbeat nehmen, das nennst sich Fair Use. YouTube erkennt das dann, und schaltet Werbung, dessen Einnahmen der Urheber dann bekommt. Dadurch dass die Urheber sowas erlauben, nehmen die einen Haufen Geld ein
Da gibt es eine schöne Seite zu dem Thema: Die häufigsten Fragen zu Musik bei Youtube
http://irights.info/artikel/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube/7244
Einfach mal durchlesen und du weißt (vielleicht) danach Bescheid.
Was du vorhast, ist ein "Cover". Das ist erlaubt, so wie du das vorhast.