Unwissend gefälschte Ohrringe verkauft, was nun?
Hallo, Ich habe ein paar Michael Kors Ohrringe bei Kleiderkreisel verkauft. Diese habe ich zum Geburtstag Geschenk bekommen. Der Käufer meinte jetzt allerdings sie seien gefälscht und sie wolle zur Polizei. Ich habe ihr daraufhin angeboten die Ohrringe zurück zu schicken und ihr den Betrag (30€) zurück zu zahlen. Kann ich deswgen angezeigt werden?
5 Antworten
Wo hast du denn die Ohrringe gekauft? Also wenn die von einem richtigen Händler waren, dann ist es unwahrscheinlich, dass sie gefälscht sind. Könnte auch sein, dass dich der jenige anlügt.
Und wenn es doch Gefälschte sind, kannst du trotzdem angezeigt werden. Wie gesagt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Hoffe sie nimmt dein Angebot an... lg
Sie waren ein Geburtstagsgeschenk :/
In dem Fall schützt Unwissenheit selbstverständlich vor Strafe! Man macht sich nur dann wegen Betrugs strafbar, wenn man wissentlich täuscht.
Du kannst immer angezeigt werden. Wenn der Käufer eine Anzeige aufgibt, dann wirst du vorgeladen und dort machst du dann einfach deine Aussage, dass du eben nichts von der Fälschung wusstest und sogar angeboten hast, die Ware zurück zu nehmen [...]. Mach dir mal nicht all zu viele Sorgen. Solltest du in die Richtung nicht vorbestraft sein, passiert absolut nichts.
uni1234 hat recht, ich sehe es auch so, schau aber, daß Dir keine anderen untergejubelt werden. Du hast die Ohrringe doch als Privatverkäufer angeboten und verkauft. Es kann niemand in diesem Falle Dir Betrug unterstellen. Laß Dich nicht einschüchtern, Du hast diskussionslos Rücknahme angeboten, das ist schon viel, eigentlich kannst Du garnicht mehr tun. Es kann natürlich auch möglich sein, daß der Käufer eine Ausrede sucht, um sie zurückzugeben. Kann ich nur am Rande vermuten.
Angezeigt werden kann man immer, wenn man an die falschen Idioten gerät. Du hast Dich allerdings nicht strafbar gemacht. In Betracht kommt hier nur Betrug gem. § 263 StGB. Dieser setzt allerdings voraus, dass Du eine andere Person bewusst täuschst. Dass die Ohrringe Dir geschenkt wurden ist auch eine plausible Geschichte. Insofern hast Du nichts zu befürchten.
Zivilrechtlich hast Du auch bereits mehr gemacht als erforderlich gewesen wäre. Wenn Du das Geschäft rückabwickelst, dann bist Du auch hier auf der sicheren Seite.
Weil das auch ein Vorsatzdelikt ist. Wer nicht weiß, dass er gefältschte Sachen verkauft handelt nicht vorsätzlich und macht sich demnach nicht strafbar.
Wieso ist das ein Vorsatzdelikt?
Das folgt aus § 15 StGB. Hiernach ist grundsätzlich Vorsatz für die Strafbarkeit erforderlich, solange das Gesetz nicht ausdrücklich auch Fahrlässigkeit ausreichen lässt.
Ich möchte nicht falsches sagen aber,ich denke nicht weil du wusstest es ja nicht!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Warum ist das kein Verstoss gegen
https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html ?