unverschuldeter Verkehrsunfall - Unfallgegner betrunken

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du seine Daten hast und schon eine einigermaßen klare Schadenersatzforderung und eine befristete Mahnung an ihn gerichtet hast, kannst Du einen Mahnbescheid beantragen.

Das kannst Du selbst im www. machen - es kostet zwar etwas Geld (mittlerer zweistelliger Bereich), aber weniger als ein Anwalt. Die Kosten schlägst Du auf die Forderung auf - wenn Du großes Glück hast, zahlt er das alles.

Reagiert er nicht, wäre der Vollstreckungsbescheid der nächste Schritt; bleibt auch da eine Reaktion aus, kannst Du einen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen.

Letztlich streckst Du erst mal alle Kosten für Mahnbescheid, Gerichtesvollzieher und ggf. Anwalt etc. vor und kannst das dann von ihm zurückverlangen - bleibst aber drauf sitzen, wenn er zahlungsunfähig ist oder einfach wieder dahin zurückkehrt, wo er herkommt.

mauianer25 
Fragesteller
 31.10.2014, 17:18

Klasse! Danke für deine Antwort! Ich werde es genauso handhaben.

Gruß

bronkhorst  31.10.2014, 17:21
@mauianer25

Viel Glück dabei!

Ich kann solche Typen nicht leiden, die wie Zeitbomben durch die Gegend eiern.

In der Schweiz gab es bis vor Kurzem eine zwangsweise Haftpflichtversicherung für Fahrräder - da war das einigermaßen sauber geregelt...

mauianer25 
Fragesteller
 03.12.2014, 11:31
@mauianer25

Anbei ein kurzes Feedback:

Den Mahnbescheid habe ich online erstellt, nur ausgedruckt und nicht an das Gericht versendet. Den Ausdruck habe ich dem Unfallverursacher "gebracht".

Direkt im Anschluss kam die Rückmeldung einer Ratenzahlung, dieser Ratenzahlung kommt er momentan noch nach.

Danke für die Inspiration!

bronkhorst  03.12.2014, 11:51
@mauianer25

Hallo mauianer25,

schön, dass es auf diese Weise etwas bringt - danke fürs feedback!

Dann hoffe ich mal für Dich, dass er seinen Verpflichtungen auch bis zum erfolgreichen Abschluss nachkommt!

Ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen! Er kennt sich mit allen Rechten aus die du jetzt hast

mauianer25 
Fragesteller
 30.10.2014, 21:36

Hi,

wenn bei dem Unfallgegner nichts zu holen ist? Sprich: Pleite? Wer zahlt dann den Anwalt? Ich? Bitte nicht :)

Saturnknight  30.10.2014, 21:37
@mauianer25
wenn bei dem Unfallgegner nichts zu holen ist?

Und woher weißt du das? Nur weil der andere sich nicht meldet? Vielleicht hofft er, daß du irgendwann aufgibst, wenn er nicht antwortet ...

mauianer25 
Fragesteller
 30.10.2014, 21:43
@Saturnknight

Die Polizisten auf der Wache haben bereits entsprechende Anmerkungen gemacht.

Er ist wohl schon öfter aufgefallen.

Da der Promillewert bekannt ist, nehme ich an, daß die Polizei den Unfall aufgenommen hat? Dann könntest du dir einen Anwalt holen. In der Regel muß der dann vom Unfallverursacher gezahlt werden.

Eventuell reicht auch schon die Drohung, daß du dir einen Anwalt nehmen wirst ...

mauianer25 
Fragesteller
 30.10.2014, 21:39

Hi,

ja, die Cops waren da. Hab mir nicht zu helfen gewusst. Er hat noch zwei Freunde angerufen die dann gekommen sind - noch vor dem Eintreffen der Polizei.

Dann steht man recht doof da, wenn sich drei Leute lautstark auf slowakisch unterhalten und man keinen Plan hat.

wenn bei dem Unfallgegner nichts zu holen ist? Sprich: Pleite? Wer zahlt dann den Anwalt? Ich? Bitte nicht :)

Ja, das ist dann leider in der Tat so. Du kannst den Radfahrer verklagen, wenn bei dem nichts zu holen ist, dann kannst Du einen Titel erwirken und das 30 Jahre lang einpfänden. I.d.R. werden solche Leute zeit ihres Lebens von Harz4 leben und dann gibt es auch nix zu pfänden. Die haben also quasi einen "Darfschein", die dürfen alles kaputtmachen und brauchen nichts zu ersetzen, weil sie ja pleite sind. Das ist das tolle deutsche Rechtssystem, sprich, DU zahlst den Schaden selbst.