Unterschied zwischen Erfüllungs - und Verpflichtungsgeschäft?

2 Antworten

Man kann die Definitionen für Erfüllungs- und Verpflichtungsgeschäft auch so formulieren: das Verpflichtungsgeschäft ist die Voraussetzung für das Erfüllungsgeschäft. Oder, umgekehrt, das Erfüllungsgeschäft ist die Folge des Verpflichtungsgeschäfts.

Als erstes kommt das Verpflichtungsgeschäft: der eine verpflichtet sich, ein Boot zu mieten, der andere dazu, es zu mieten. Danach kommt das Erfüllungsgeschäft: er eine übergibt das Boot unter den vereinbarten Bedingugen, der andere nimmt es entgegen und bezahlt den abgesprochenen Mietpreis.

Verpflichtungsgeschäft ist das Rechtsgeschäft, mit dem man sich zur Erfüllung einer Leistung verpflichtet.

Das Erfüllungsgeschäft ist das Rechtsgeschäft, mit dem man die vertraglich zugesicherte Leistung erfüllt.

Bsp.: Personen A und B schließen einen Kaufvertrag. Das ist das Verpflichtungsgeschäft.

A übergibt die versprochene Sache B und beide sind sich darüber einig, dass dadurch das Eigentum an der Sache auf B übergehen soll. B widerum übergibt A den vereinbarten Kaufpreis. Das sind die Erfüllungsgeschäfte.

Verstanden?

hallowiegehts2  19.12.2011, 23:39

gute antwort

han1234  24.01.2016, 19:40

super Erklärt