Vom Dienstleistungsvertrag zurücktreten (Flugticketverkauf)?

8 Antworten

Hab deine Frage mal ins deutsche Übersetzt.

Habe ein Flugticket gekauft aber dann mein Flugticket bei ,geld-fuer-flug.de verkauft. Ich habe ein Angebot erhalten und habe es angenommen. Jetzt muss ich nur noch eine schriftliche Erklärung abgeben das ich den Flug verkauft habe. ABER. hetzt will ich lieber selber fliegen. Kann ich das? Hab das Ticket ja noch oder gehört es schon dem anbieter?. Hab due AGB noch nicht gelesen oder ganz verstanden.

Tcrazyjam 
Fragesteller
 11.12.2018, 19:52

Danke, richtig gute Antwort. Hab es mal als hilfreich markiert. Danke nochmal.

Er hat mir ein entsprechendes Angebot angemacht und ich hab dieses angenommen, und bin damit einen Vertrag eingegangen.

Damit existiert ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, vulgo "Kaufvertrag".

Was noch nicht abgeschlossen ist, ist die Erfüllung dieses Vertrags - dazu gehört z.B. die Abtretungserklärung an die Airline.

Ob Du ein Widerrufsrecht hast (beim Verkauf?) ist ohne Kenntnis der AGB nicht zu beantworten. Wenn ja, kannst Du Dich ggf. darauf berufen. Der Widerruf muss zu seiner Wirksamkeit dennoch ausdrücklich erklärt werden.

Einfach kommentarlos den Kopf in den Sand stecken wird nicht funktionieren.

Du solltest den wahrscheinlich Vertrag widerrufen können.
Wenn du rechtskräftig widerrufst besteht kein Vertrag mehr und du kannst gefahrlos selber fliegen.

Zitat aus den AGB des Anbieters:
"7. Widerrufsrecht

Wir informieren Sie darüber, dass Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht dieses Vertrages haben. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Über dieses belehren wir Sie im Einklang mit Anlage 3 zu Art. 246b § 2 Abs. 3 EGBGB wie folgt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: RightNow GmbH, Dotzheimer Straße 48, D-65185 Wiesbaden, Tel.: +49 611 97133636, E-Mail: support@geld-fuer-flug.de.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Widerrufsformular

Sie können, müssen aber nicht, das folgende Formular verwenden: (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) –An RightNow GmbH, Dotzheimer Straße 48, D-65185 Wiesbaden, Tel.: +49 611 97133636, E-Mail: –Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) –Bestellt am (*)/erhalten am (*) –Name des/der Verbraucher(s) –Anschrift des/der Verbraucher(s) –Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) –Datum

__________

(*) Unzutreffendes streichen.

Mit Abschluss dieses Vertrages und Zustimmung zu diesen AGB beauftragen Sie uns vor Ablauf der Widerrufsfrist von vierzehn Tagen mit der Durchführung der geschlossenen Verträge zu beginnen sowie die evtl. erteilten Bevollmächtigungen in dem dafür vorgesehen Rahmen zu nutzen. Ihr Widerrufsrecht bleibt davon unberührt.

Wir weisen darauf hin, dass Sie uns im Falle eines Widerrufs gem. § 355 BGB den von uns an Sie gezahlten Kaufpreis erstatten müssen."

P.S.: Wenn du den Flug nicht abtrittst und nicht fliegst kommt dem gleich, wie wenn du selber fliegst.

Tcrazyjam 
Fragesteller
 11.12.2018, 17:22

Problem ist, dass das Abtretungsformular wohl erst nach Flug zugesendet wird, denn bislang ist nichts in meinem Emailpostfach. Und in der letzten Mail des Dienstleisters wurde dieses angekündigt, mit der Bitte es schriftlich einzureichen. Dieses würde dann zur Abtretung der AIRLINE eingereicht, erst dann würde die Auszahlung beginnen. Nach derzeitigen Stand: Wäre, wenn das Formular, wenn wie es voraussichtlich aussieht, erst nach Flugzeit zugesandt wird und ich daraufhin erst reagieren kann, alles noch im Rahmen und ich bekäme das Geld nachwievor?
Es handelt sich nur um ca. 80 von urspr. 250 EUR (Gesamtbetrag).
Ich hab leider einen unzuverl#ssigen Gastgeber, lässt sich nicht ändern, und ich kann nur bedingt Einfluss drauf nehmen und "reagieren. "

asdundab  11.12.2018, 17:37

Wenn du das erst nach Flug übermittelst wirst du wahrscheinlich eh nichts mehr bekommen. Schließe dich am besten jetzt direkt mit der Firma kurz und kläre das. Wenn du die Abtretung nochnicht abgegeben hast, könntest du vermutlich auch noch widerrufen.

Nein, dein Vertrag mit dem Dienstleister ist zustandegekommen. Du bist zur Erfüllung verpflichtet. Zum Erfüllungsgeschäft gehört auch die Abtretung. Die Airline ist lediglich Drittschuldner, der die Abtretung anzuzeigen ist. Sie ist in das Ursprungsgeschäft nicht involviert.

Das dürfte alles in den AGB dieses Dienstleisters stehen.

Deine persönlichen Vorlieben (jetzt doch fliegen) dürften aber den Ablauf beim Dienstleister nicht tangieren.

Protipp: manchmal ist es unglaublich hilfreich, wenn Namen genannt werden.

Tcrazyjam 
Fragesteller
 11.12.2018, 16:03

geld-fuer-flug.de

qugart  12.12.2018, 07:19
@Tcrazyjam

Steht alles in den AGB -> 2c)

Der Vertrag kommt mit Zustimmung des Abtretungsformulars zustande.