Unterschied Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt?

2 Antworten

Der leitende OStA steht über den OstA. OStA sind quasi Abteilungsleiter. In der Abteilung gibt es noch einen (oder zwei) Staatsanwalt als Gruppenleiter und darunter die normalen Staatsanwälte.

OStAs bearbeiten selbst teilweise noch Fälle. Hauptsächlich jedoch verwaltungstechnische Aufgaben, Qualitätskontrolle und helfen Staatsanwälte bei Fällen. Sonst hat noch jeder OStA spezielle Aufgaben, z.B. Presse, Rechtshilfe, Sitzungseinteilung, etc.

In der Generalstaatsanwaltschaft arbeiten auch noch OStAs, die haben andere Aufgaben.

Gehaltstechnisch bin ich mir nicht ganz sicher, aber denke OStAs sind R3.

Ich denke über dem Oberstaatsanwalt ist der leitende Oberstaatsanwalt und darüber der Generalstaatsanwalt