Untermietvertrag, Verweigerung der Mitbenutzung der Waschmaschine, Verweigerung der Bezahlung der Miete?

1 Antwort

Sie darf die Küche mitbenutzen? Und soll eigenes Geschirr mitbringen - hm...wo soll sie dies unterbringen? Hast du in der Küche einen Platz für ihr Geschirr eingeräumt? Das wäre ja genauso, wenn sie dein Bad mitbenutzen darf lt. Mietvertrag und nicht auf dein Klo soll.....

Waschmaschine steht in der Küche - und im Mietvertrag steht, sie darf die Küche mitbenutzen?

Egal. Wende dich an einen Anwalt.


Hukukcu 
Fragesteller
 29.01.2017, 19:11

Ja, Sie darf die Küche mietbenutzen. Ich habe Ihr erlaubt, meine Geschirr und meine Waschmaschine zu benutzen. Im Vertrag haben wir das jedoch nicht explizit reingeschrieben. Nur das Sie die Küche mitgemietet hat. Sie hat Platz, Ihre Gegenstände in der Küche einzulagern. Auch hat Sie bis heute immer die Waschmaschine bentzt. Jedoch hat Sie mich gestern beleidigt und ich will nicht mehr das Sie diese Waschmaschine benutzt, schließlich ist es mein Eigentum.

So weit ich weiss, kann Sie das Bad und die Küche benutzen, aber die Waschmaschine ist unabhängig davon, da ich es ihr nur freiwillig zur Vefügung gestellt habe.

lindgren  29.01.2017, 19:18
@Hukukcu

Du bist auf der sicheren Seite, wenn du einen Anwalt aufsuchst.