Untermietvertrag, Verweigerung der Mitbenutzung der Waschmaschine, Verweigerung der Bezahlung der Miete?
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe einen Untermietvertrag mit einer Dame, bei bei mir in der WG wohnt. Ich bin selbst die Hauptmieterin von Ihr. Wir haben eine Auseinandersetzung gehabt und ich habe ihr heute mitgeteilt, dass ich nicht mehr möchte, dass Sie meine Waschmaschine betntzt. Die Waschmaschine steht in der Küche und gehört mir. Im Mietvertrag habe ich Ihr unter anderem nur die folgenden Räume vetrmietet: 1 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad...Dass Sie die Waschmaschine und auch alle anderen Gegenstände in der Küche und im Bad mitbentuzen darf, wie z.B. Geschirr, steht nicht im Mietvertrag drin. Ich habe Ihr lediglich nur aus Gefallen bis heute meinen GEschirr und meine Waschmaschine mitbenutzen lassen. JEtzt weigert Sie sich die Miete für den MOnat Februar 2017 zu bezahlen und meint, dass Sie es deshalb nicht tut, weil sie die Waschmaschine nicht bentzen darf. Ich bitte um dringenden Rat.
Auch habe ich Ihr gestern eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund eingereicht. Sie hat mich zuvor mit Betrügerin, Lügnerin und auf Russisch beleidigt. Der Grund war, dass Sie meinen Kleiderschrank die Schublade kaputt gemacht hat, welche Sie mitgemietet hatte, dass Zimmer war möbliert, und als ich Sie darauf angesprochen habe, hat Sie gemeint dass es schon kaputt war und das sie es mir nicht bezahlten wird. Deswegen haben wir angefangen zu diskuttieren und daraufhin hat Sie mich angefangen zu beleidigen. Muss ich mir das von Ihr gefallen lassen? Unser Mietvertrag ist befristet und Sie hat noch 6 Monate laufzeit. Darüberhinaus haben wir festgehalten, dass sie im fall einer vorzeitigen Kündigung 3 weitere Monate Miete bezahlen muss und dass Ihre Kaution verfällt, wenn Sie keinen Nachmieter findet. Jetzt stehe ich vor diesem Problem, denn Sie will garnichts machen und meint, dass ich es von Ihrer Kaution kürzen soll.
Können Sie mir bitte einen Rat geben. Ich bin wirklich in Not.
Grüße
Eda
1 Antwort
Sie darf die Küche mitbenutzen? Und soll eigenes Geschirr mitbringen - hm...wo soll sie dies unterbringen? Hast du in der Küche einen Platz für ihr Geschirr eingeräumt? Das wäre ja genauso, wenn sie dein Bad mitbenutzen darf lt. Mietvertrag und nicht auf dein Klo soll.....
Waschmaschine steht in der Küche - und im Mietvertrag steht, sie darf die Küche mitbenutzen?
Egal. Wende dich an einen Anwalt.
Du bist auf der sicheren Seite, wenn du einen Anwalt aufsuchst.
Ja, Sie darf die Küche mietbenutzen. Ich habe Ihr erlaubt, meine Geschirr und meine Waschmaschine zu benutzen. Im Vertrag haben wir das jedoch nicht explizit reingeschrieben. Nur das Sie die Küche mitgemietet hat. Sie hat Platz, Ihre Gegenstände in der Küche einzulagern. Auch hat Sie bis heute immer die Waschmaschine bentzt. Jedoch hat Sie mich gestern beleidigt und ich will nicht mehr das Sie diese Waschmaschine benutzt, schließlich ist es mein Eigentum.
So weit ich weiss, kann Sie das Bad und die Küche benutzen, aber die Waschmaschine ist unabhängig davon, da ich es ihr nur freiwillig zur Vefügung gestellt habe.