Wenn im Untermietvertrag steht das der Untermieter unter anderem "Bad, Küche und Flur" mitbenutzten darf, nimmt das die Möbel, Herd, Kühlschrank usw aus?

4 Antworten

Nein. Welchen Sinn sollte dann die Mitbenutzung haben?

Der Herd gehört zur Küche wie das Klo zum Bad. Darf also mitbenutzt werden.

Bad bedeutet inkl. Waschbecken, Toilette etc. In der Küche wird damit wohl auch der Herd, der Kühlschrank und die Spüle gemeint sein.

Ansonsten bedeutet die Aufzählung der Räume - sofern nichts weiterlautendes vereinbart ist - lediglich, dass eben diese Räume "mitbenutzt" werden dürfen. Weitere Möbel oder Einrichtungsgegenstände, die dort stehen, fallen zunächst nicht ausdrücklich dazu. Dürfte eine Garage mitbenutzt werden, schließt das ja auch nicht die darin stehenden Fahrzeuge wie z.B. Fahrrad oder Auto ein.

Dein Vergleich hinkt ja gewaltig. Was sollte eine Mitbenutzung der genannten Räume ohne deren bestimmungsgemäße Ausstattung?

@albatros

Bestimmungsgemäß, das heißt bei der Küche: Herd, Spüle, Kühlschrank; beim Bad: WC, Waschbecken, Dusche/Wanne. Und dass genau das mitbenutzt werden darf, hab ich doch geschrieben, oder?

Wenn in diesen Räumen aber Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände aufgestellt sind, dann gehören diese nicht automatisch zur Mitbenutzung, sie könnten ja auch einem der anderen WG-Bewohner gehören.

Selbstverständlich gehört die Ausstattung dazu. Ohne diese wäre doch die Nutzung abstrakt und ohne jeglichen Sinn, oder?