Unterhaltszahlung bei Abendschule?

5 Antworten

Anspruch auf Unterhalt von den Eltern hat ein Volljähriger nur, wenn er sich noch in der "allgemeinen" bzw. regulären Schulzeit befindet, oder während seiner ersten Berufsausbildung/Studium.

Trifft das nicht zu, muss ein(e) Volljährige(r) ihren eigenen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften. Der Besuch einer Abendschule gilt nicht mehr als allgemeine/ reguläre Schulzeit.....

für die abendschule bekommst du doch von deinen eltern keinen unterhalt. wozu soll das dienen? du bekommst nur unterhalt wenn du in ausbildung bist, dazu gehört keine abendschule.
immerhin kannst du tagsüber arbeiten gehen und dir deinen lebensunterhalt selbst verdienen.

Nein bei Abendschulen gibt es kein unterhalt. Nur bei einer Ausbildung die tagsüber ist. Denn man kann am Tag selbst das Geld verdienen so ist es üblich bei Abendschule.

verreisterNutzer  02.10.2016, 22:37

das stimmt so nicht: 

Der Unterhaltsanspruch resp. die  Unterhaltspflicht wurde vom BGH nicht verneint.


claudialeitert  03.10.2016, 08:19

Aber wir waren in der Situation und es wurde nicht gefördert und kein unterhalt da man am Tag sein Geld verdienen kann. Es gibt also Ausnahmen. wird wohl individuell entscheiden wann man an der Abendschule macht.

Abendschule besucht man doch eigentlich genau aus dem Grunde, dass man tagsüber berufstätig ist.

Also kein Unterhaltsanspruch.

verreisterNutzer  02.10.2016, 22:38

Nein

ich habe etwas dazu gefunden, auch wenn es ggf. nicht ganz auf deine Situation passt, da hier keine näheren Angaben gemacht wurden:

Kindergeld
Kannst du bei der Familienkasse beantragen, Formular hast du ja schon. Bei Unterhalt kannst du nur Null angeben, was sonst? Den Anspruch auf Kindergeld hast du, so lange du arbeit- oder ausbildungsstellensuchend bist (aber höchstens bis 23, in ausbildung bis 25 Jahre). Das ist ja bei dir der Fall. Da du ALG II beziehst, wird die ARGE dich eh aufgefordert haben, den Antrag zu stellen. Das Kindergeld wird bei deinen ALG II-Leistungen in Abzug gebracht.

Abendschule
Welchen Schulabschluss hattest du bzw. welchen willst du jetzt erreichen? In welchem Umfang findet der Schulbesuch statt? Unter Umständen käme eine BAFÖG-Förderung in Frage. Das weiß in der Regel auch die Schule.

Unterhalt der Eltern
Dazu fehlen einfach wesentliche Infos. 'Viel Geld' reicht nicht und 'arm' auch nicht, um zu beurteilen, ob künftig ein Unterhaltsanspruch gegeben ist. Warum überläßt du das nicht der ARGE? Die versuchen auf jeden Fall, an ihr Geld zu kommen. Natürlich nur, falls nach familienrechtlichen Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch überhaupt gegeben ist. Da kommt es wieder darauf an, in welchem Umfang die Abendschule besucht wird und wie deine bisherige Biografie aussieht.Forum.isuv-online.de/index.php?page=Thread&threadID=54204

scharrvogel  02.10.2016, 22:06

es gibt keine argen, schon seit langen jahren nicht mehr. in der abendschule generiert sich kein unterhaltsanspruch, weil kind arbeiten gehen kann tagsüber und nicht in vollzeitschule ist.

verreisterNutzer  02.10.2016, 22:26
@scharrvogel
  • das macht nichts, da die Leute wissen, wovon gesprochen wird. Das verhält sich genau so wie GEZ und dem Namensnachfolger, Betroffene kennen sich aus.
  • Unterhaltspflicht bei Abendgymnasium wurde laut BGH nicht verneint.
  • Deine Einlassungen sind Mutmaßungen, weil - wie bereits von mir betont - detaillierte Infos für jegliche Bewertung resp. verbindliche Aussage fehlen.