Unterhaltszahlung trotz Baufinanzierung?

12 Antworten

Das Kind ist wohl wichtiger als sich ein neues Haus zu kaufen

Wenn nach dem Unterhalt noch Geld für ein Haus bleibt, dann ist das OK. Wenn nach dem Haus aber kein Geld für Unterhalt bleibt, nicht.

Ein Kind in die Welt setzen bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen - ob Trennung oder nicht.

Der Mann ist unterhaltspflichtig für das Kind. Die Höhe des Unterhaltes ist abhängig von seinem Einkommen, wovon ihm allerdings zumindest ein "Selbstbehalt" verbleiben muss.

  • Dieser Selbstbehalt liegt derzeit bei 1080 Euro gegenüber minderjährigen Kindern.

Sollte das Kind noch unter drei Jahre alt sein, so ist der Mann ggf. auch noch unterhaltspflichtig für die Mutter des Kindes ("Betreuungsunterhalt").

  • Ihr gegenüber liegt der Selbstbehalt bei 1200 Euro, er müsste also nur "Betreuungsunterhalt" zahlen, wenn ihm nach Abzug des Kindesunterhaltes noch mehr als 1200 Euro von seinem Einkommen verbleiben.

Von dem, was dem Mann nach Abzug des/der Unterhalte(s) noch von seinem Einkommen übrig bleibt - ggf. ist das nur doch der Selbstbehalt - , muss er dann seine eigenen Lebenshaltungskosten bestreiten (seine Verpflegung, Unterkunft, Kleidung, Freizeit...) und auch seine weiteren Ausgaben (Kredite, Versicherung, Auto usw...).

Sollte er sein Haus nicht halten können, müsste er es verkaufen oder vermieten.....

So pauschal ist das schwierig zu beantworten, denn es kommt auch darauf an, wer das Haus nun nutzt etc. Diese Kanzlei hat mir damals sehr geholfen und sie bieten eine KOSTENLOSE Erstberatung an: http://scheidung-einreichen-online.de/

 

Manioro  26.10.2016, 13:34

Wäre das Haus gemeinsames Eigentum, wäre es tatsächlich schwer zu beurteilen. 

Seid doch nicht so vorschnell mit Euren Ratschlägen.

Recht ist nicht immer gerecht. Und seid das neue Scheidungsrecht gilt, sowieso nicht mehr.

Auch wenn vlt. die Baufinanzierung nicht voll und ganz angerechnet wird, so muss man ihm dennoch einen Wohnwert zubilligen. Wie gesagt, pauschal kann hier keine Aussage getroffen werden.

 

scharrvogel  26.10.2016, 14:12

der wohnwert ist im selbstbehalt als angemessen unterkunftskosten enthalten.

ASMAT75  26.10.2016, 14:46
@scharrvogel

Ohne den Gesamtzusammenhang zu kennen, ist diese Aussage doch nur wieder in den Raum geworfen. Wir wissen nicht mal, ob z.B. ein Mangelfall etc. vorliegt. Deshalb habe ich meine Antwort sehr vorsichtig formuliert, damit keine falschen Hoffnungen geschürt werden.

Menuett  26.10.2016, 15:20

Wenn man im eigenen Haus wohnt, wird der Selbstbehalt aber gesenkt, nicht erhöht. Er hat ja hier eine Wohnersparnis und zahlt keine Miete.

Nein. Er ist dem Kind unterhaltspflichtig. Der Unterhalt wird von seinem Jahreseinkommen berechnet. Verbindlichkeiten, wie Kredite, Bau Darlehen, etc. werden nicht berücksichtigt. Kindesunterhalt hat Vorrang.