Kann ich dann auch die Unterhaltszahlung einstellen, wenn ich keinen Umgang mit meinem Sohn bekomme?

7 Antworten

Der Kindesunterhalt dient dazu, dass für das Kind Essen, Kleidung usw. gekauft wird. Wieso willst Du den Kindesunterhalt streichen und dadurch das Kind bestrafen? Ist denn das Kind an der Situation schuld?

Nein, der Unterhalt ist keine Bezahlung für Umgang.

Wegen des Umgangs mußt Du Dich dann halt ans Gericht wenden.

nein das kannst du nicht. du kannst nur vor gericht gehen und den umgang einklagen. du solltest darauf bestehen, dass umgangsverweigerung beschwert wird mit ordnungstrafen ersatzweise haft und androhung das das sorgerecht entzogen wird.

umgang und unterhalt haben nichts miteinander zu tun.

Dein Sohn hat aber trotzdem einen Unterhaltsanspruch an Dich - er ist und bleibt Dein Sohn! 

Wer soll denn für sein Essen, seine Kleidung, Schulsachen usw. sorgen, wenn nicht seine Eltern?

Unterhalt geht vor allem Anderen und den solltest Du auf keinen Fall einfach eigenmächtig einstellen. Was das Umgangsrecht angeht, kannst Du das Jugendamt um Unterstützung bitten oder einen Anwalt einschalten!

Alles Gute

Nein, der Unterhalt hat nichts mit dem Umgang zu tun, der Kindesunterhalt dient zur Versorgung des Kindes, z.B. Essen und Kleidung, also alltägliche Dinge. Du bist zur Unterhaltszahlung verpflichtet, auch wenn kein Umgang srattfindet. Du kannst jedoch von deinem Umgangsrecht gebrauch machen, haben beide Eltern das Sorgerecht, darf ein Elternteil dem anderen Elternteil nicht verbieten, das Kind zu sehen, du hast ein Recht auf Umgang.