Unterhaltszahlung, wie vie?

5 Antworten

Wenn er 2500 brutto verdient, dann ist die Frage: kommt noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu?

Bei einem Bruttolohn von 2500 bleiben etwa 1660,- im Monat übrig (Steuerklasse 1). Diesen Betrag kann man mindestens um die 5% Pauschale ermäßigen. Wenn die Kilometer angerechnet werden sollen, dann nur, wenn man ansonsten keine Chance hätte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen. Dann würde gerechnet: Kilometer x 2 (Hin- und Zurück) x 230 (Arbeitstage durchschnittlich) / 12

Was als Einkommen gilt und was abgezogen werden kann, kann man den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen. Hierzu zählen z.B. Vorsorgeaufwendungen (begrenzt in der Höhe), Kindesunterhalt, Finanzierungslasten (Immobilien) etc.

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Wenn man so das bereinigte Netto ermittelt hat, dann bekäme sie von diesem Geld 3/7 des Einkommensunterschiedes, bei einem Selbstbehalt bei ihm von 1200,- Euro.

Nach der Scheidung darf sie in der Regel arbeiten gehen. Allerdings kann man auch mit nach ehelichem Unterhalt rechnen, wenn sie z.B. zu alt ist zum arbeiten oder schwer krank ist.

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ratgeber-trennung.html

Da beim Trennungsunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt viel falsch gerechnet werden kann, ist es ratsam einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Den benötigt man ja später eh für die Scheidung.

3/7 des Netto-Einkommensunterschieds. Vor Berechnung des Nettoeinkommens können aber evtl. Noch Beträge vom Einkommen abgezogen werden, siehe https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/abzuege-vom-einkommen/

Meist können zumindest Fahrtkosten zur Arbeit und zurück mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden, wobei viele Gericht auch eine 5%-ige Pauschale akzeptieren (5% vom Nettoeinkommen).

Mit Ablauf des ersten Trennungsjahres ist die Ehefrau verpflichtet, sich einen Vollzeitjob zu suchen. Da sie dann eigenes Geld verdient, reduziert sich natürlich der Einkommensunterschied. Und dadurch reduziert sich dann auch der Unterhalt, der ja wie gesagt 3/7 de Netto-Einkommensunterschieds beträgt.

Achtung: Es muss aber immer maximal so viel gezahlt werden, dass beim Ehemann noch mindestens 1.200,- Euro übrig bleiben. Deshalb schätze ich mal, dass der Ehemann hier ungefähr 500,- bis 600,- Euro monatlich zahlen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Den Betrag den er bei der Scheidung abgeben muss hängt davon ab, wie der Vermögenszuwachs während der Ehe war. Das was er in die Ehe hineingenommen hat darf er auch behalten. Nur das was gemeinsam angeschafft wurde muss geteilt werden. Bei der Unterhaltszahlung muss ich leider passen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo Jirsch,

zischen dem Unterhalt vor und nach der Scheidung tut sich relativ wenig. Daher möchte ich deine Frage einheitlich beantworten. Zunächst einmal muss sie, wenn sie arbeitslos ist, darum bemühen, einen Job zu finden. Tut sie das nicht, kriegt sie auch nichts.

Dann müssen wir von den 2500 € alle Steuern, Sozialabgaben, etc. abziehen, bis wir auf den netto-Betrag kommen. Wenn Kinder vorhanden sind, wird deren Unterhaltsbetrag nocheinmal von dem netto-Betrag abgezogen. Von dem errechneten Betrag bilden dann 3/7 der Differenz beider Einkommen (2500 -0 = 2500) den Unterhaltsbetrag.

Also angenommen, wir sind bei 1500€ netto, was auch gleichzeitig die Differenz ist (1500€-0€), multipliziert mit 3/7 ergibt das circa 642 €.

Ich hoffe, dass dir meine Antwort weiterhelfen wird. VG, blumenvase.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Gibt es Kinder? Deren Unterhaltsanspruch geht vor.

Anderenfalls hat die Noch-Ehefrau während des Trennungsjahres Anspruch auf Trennungsunterhalt, Höhe: 3/7 der Einkommensdifferenz, natürlich nach Abzug des eigenen Freibetrages (1200 Euro bei Trennungsunterhalt).

Nachehelicher Unterhalt wird für gewöhnlich nicht mehr gewährt, die Frau wird nach der Ehe selbst für ihr Auskommen sorgen müssen durch Arbeit.

Unterhaltsanspruch während einer funktionierenden Ehe? Da wirtschaftet man doch eh gemeinsam.