Unterhaltsvorschuss verweigern?

4 Antworten

Das du mit dem Vater der Kinder zusammen bist interessiert das Jobcenter nicht,hier kommt es nur darauf an ob ihr zusammen wohnt oder nicht,wenn nicht ist er zum Unterhalt verpflichtet !

Kann er nicht min.Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlen,dann stünde dir der Differenzbetrag vom Jugendamt zu,wenn du also keinen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellst,dann rechnet dir das Jobcenter diesen Betrag als fiktives Einkommen an und kürzt den Leistungsanspruch deines Kindes.

Wenn der Vater wie du sagst die ganze Zeit schon Unterhalt gezahlt hat,auch wenn es unterhalb des Unterhaltsvorschusses gewesen wäre,dann hast du jetzt ein großes Problem wenn das dem Jobcenter nicht bekannt war und sie dieses Einkommen nicht mindernd auf den Bedarf des Kindes anrechnen konnten.

Dann kommt auf dich nicht nur eine gewaltige Rückforderung von zu unrecht bezogenen Leistungen zu,du kannst dann mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen,weil du Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen nicht unaufgefordert mitgeteilt und nachgewiesen hast.

Conni89 
Fragesteller
 04.02.2018, 20:17

Hallo. Das Jobcenter wusste von der Zahlung des Vaters die haben mir das ja auch angerechnet /abgezigen

isomatte  05.02.2018, 09:05
@Conni89

Wenn das so war bzw.ist,dann verstehe ich nicht warum dich das Jobcenter auffordert beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen !

Dann kann der gezahlte Unterhalt vom Vater ja nur unterhalb des Unterhaltsvorschusses liegen,denn sonst würde der Antrag gar keinen Sinn machen.

Wenn du den Antrag verweigerst, dann rechnen sie dir den Unterhaltsvorschuss trotzdem an und ziehen das Geld von deinem Alg2 ab.

Was mich aber verwirrt, du schreibst unten, dass er Unterhalt bezahlt und da wäre meine Frage, bezahlt er auch mindestens die Höhe des Unterhaltsvorschusses? Und wenn das Jobcenter das weiß, dass er zahlt, wird der Unterhalt auch angerechnet auf dein alg2?

Wenn er bereits so viel zahlt wie UV, dann kannst du auch keinen UV mehr beantragen, dann geht das Jobcenter vielleicht von falschen Fakten aus. Du solltest das dort unbedingt klären. Ruf dort an oder gehe vorbei und kläre das.

Conni89 
Fragesteller
 04.02.2018, 20:18

Habe jetzt da den mindest OB angegeben. Die hätten mir vorher ja auch den Unterhalt abgezogen.

Tu das. Das verläuft meist im Sand (tatsächlich so), aber du hast deiner Mitwirkungspflicht genüge getan. Denn deine Weigerung führt zu Problemen, nicht aber deine gezeigte Mitarbeit.

Conni89 
Fragesteller
 30.01.2018, 21:10

Also was schreibe ich dann am besten in das Antwort schreiben? Das ich mit den Vater der Kinder zusammen bin. Und fertig

MariekeJ  30.01.2018, 21:18
@Conni89

Solange ihr in getrennten Wohnungen lebt, ist er zur Zahlung verpflichtet. Wohnt ihr zusammen, seid (bildet) ihr eine Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird mit eingerechnet! Also Obacht!

Conni89 
Fragesteller
 30.01.2018, 21:22
@MariekeJ

Ja okay wir leben nicht zusammen aber er zahlt. Mein Sohn ist schon 5 jahre. Monatlich zahlt er Geld an mich obwohl wir eigentlich fast zusammen leben haben nur unterschiedliche Adressen.

Wenn Du Hartz IV beziehst, mußt Du vorher alle anderen Möglichkeiten nutzen - wenn Du den Unterhaltsvorschuß nicht beantragst, wird Dir die Leistung um diesen "Fehlbetrag" gekürzt.

Das ist auch richtig so, denn für das Kind muß der Vater aufkommen und nicht der Steuerzahler

Conni89 
Fragesteller
 30.01.2018, 21:13

Er kommt ja für das Kind auf das hab ich ja da angegeben er ist ja schon 5 Jahre. Die haben ja sonst nie danach gefragt er zahlt monatlich.

Midgarden  30.01.2018, 21:15
@Conni89

Dann gibst Du das einfach an, denn Unterhaltsvorschuß zahlt das Jugendamt nur, wenn der Vater nicht zahlt und holt sich von ihm das Geld zurück

MariekeJ  30.01.2018, 21:20
@Midgarden

Ich glaube, sie hat bisher die Unterhaltsleistungen nie als Einkommen angegeben... Viel Spaß ...

Conni89 
Fragesteller
 30.01.2018, 21:23
@MariekeJ

Doch hab ich die stehen auf allen Anträgen und werden vom Jobcenter angerechnet.

MariekeJ  31.01.2018, 00:28
@Conni89

Dann setz ein Schreiben auf, worauf du detailliert auf diese Tatsache hinweist und drück dein Unverständnis für die Aufforderung der Sachbearbeiterin aus. Letzter Satz: für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen....

Conni89 
Fragesteller
 31.01.2018, 12:40
@MariekeJ

Hallo danke das werde ich machen.