Unterhalt vom Kindsvater auch für mich, obwohl wir nicht verheiratet waren?
Hallo,
ich war gerade beim Jobcenter, weil ich für die kurze Pause (1 Monat) zwischen Ende der Elterngeldzahlung und Wiederaufnahme meiner Arbeit einen ALG2-Antrag stellen wollte. Nun sagte man mir, ich sei 1. zu früh dran, solche Anträge ab einem bestimmten Datum könnten frühestens 4 Wochen vorher gestellt werden und 2. dass ich erstmal meinen Unterhaltsanspruch für mich beim Kindsvater geltend machen müsste. Zur Klärung: Der Kindsvater verdient ca. 1800 Euro netto, lebt in Österreich und arbeitet auch dort. Er zahlt jeden Monat 333 Euro Unterhalt für sein Kind (wird zum Zeitpunkt des Pausemonats 15 Monate alt sein). Wir waren nicht verheiratet. Die Dame auf dem Amt sagte mir jetzt, dass er auch für mich unterhaltspflichtig sei, wenn ich kein Einkommen hätte. Und dass das natürlich vorrangig vor ALG2 wäre. Wie wird so etwas berechnet? Ich kann kaum etwas dazu im Netz finden - immer steht da eben doch etwas von "Ehegatten". Sie riet mir dazu, mir einen Anwalt zu nehmen, aber für den einen Monat finde ich das unsinnig... Zudem ich danach wieder soviel verdiene, dass ich mit Sicherheit keinen Anspruch mehr auf Unterhalt für mich habe. Er wäre sicher bereit zu zahlen, wenn ich ihn darauf hinweise, dass er rechtlich dazu verpflichtet ist - und es geht ja auch nur um einen Monat. Wie kann ich das nun ohne Anwalt berechnen und beim Jobcenter vorlegen?
Vielen Dank für eure Hilfe! :)
6 Antworten
Wenn der Mann über den Kindesunterhalt hinaus noch "leistungsfähig" ist, also nach Abzug des Kindesunterhaltes noch über mehr als 1100 Euro (Selbstbehalt gegenüber Kindsmutter) von seinem Einkommen verfügt, so wäre er ggf. auch Dir selbst zum sog. "Betreuungsunterhalt" verpflichtet.
Dieser hat dann Vorrang vor der Zahlung von staatlicher Unterstützung, also vor dem ALGII.
Bei einem Netto von ca. 1800 Euro hätte das Kind eigentlich einen "Bedarf" von 333 Euro, was abzüglich des hälftigen Kindergeldes einen zu zahlenden Unterhaltsbetrag von 241 Euro ergibt.
- (Das Kindergeld steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu und wird dem Unterhaltspflichtigen bei der Unterhaltsberechnung deshab zur Hälfte angerechnet...)
Wenn der Mann nur einem Kind unterhaltspflichtig ist, könnte die nächst höhere Stufe der "Düsseldorfer Tabelle" angesetzt werden, so dass er eigentlich "nur" 257 Euro (349-92) zahlen bräuchte.
Bei einem "unterhaltsrelevanten Einkommen" von ca. 1700 Euro (Netto abzüglich möglicher Freibeträge...) würden ihm so nach Anzug des Kindesunterhaltes noch ca. 1443 Euro verbleiben.
Er könnte Dir also noch maximal ca. 334 Euro als Betreuungsunterhalt zahlen.
- Wie viel er davon allerdings tatsächlich zahlen müsste, hängt u. a. davon ab, wie viel Du selbst vor der Schwangerschaft verdient hast.
Dann würde aus Euren jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkommen eine Differenz gebildet, wovon Dir dann ca. 3/7 als Betreuungsunterhalt zu stünden....
(Differenz zwischen Deinem "bereinigten Netto" vor der Schwangerschaft und seinem "b. N." abzüglich des Kindesunterhaltes).
Um keinen Anwalt hinzuziehen zu müssen, könntet Ihr Euch selbst auf einen Betrag für diesen einen Monat einigen, den Du mit entsprechend beigelegter Berechnung beim Jobcenter angibst.
Das könnte so passen, allerdings könnte er durch das höhere Einkommen auch zu mehr Kindesunterhalt verpflichtet werden....
Wenn er ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2000 Euro erzielt, so betrüge der Kindesunterhalt nach "Düsseldorfer Tabelle" 257 Euro (349 - 92) und könnte bei nur einem Kind in die nächst höhere Einkommenstufe angehoben werden auf dann 273 Euro (365 - 92).....
Ihm verblieben danach noch 1727 Euro (2000 - 273)...
Ich habe nun auch gerade gelesen, dass es in Österreich gar nicht selbstverständlich ist, dass man der Mutter seines Kindes auch Unterhalt leisten muss. 2012 wurde eine Änderung dieser Regelung gefordert, aber ich weiß nicht, ob dies schon erfolgt ist...
"So sollen auch unverheiratete Väter verpflichtet werden, einer Frau Unterhalt zu leisten, wenn diese ein gemeinsames Kind betreut. Momentan muss der Vater der Mutter nur die Kosten der Entbindung sowie den Unterhalt für die ersten sechs Wochen nach der Geburt zahlen." (http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/755329/Familienrecht_Unterhalt-auch-ohne-vorherige-Ehe-gefordert)
Sollte das nicht der Fall sein, kann es sein, dass der Vater dann den Unterhalt für mich deswegen verweigern kann?
Wie das jetzt in Österreich mit dem Selbstbehalt für eine berufstätige unterhaltspflichtige Person aussieht,kann ich dir nicht sagen !
In Deutschland ist es aber so,das du auch einen Unterhaltsanspruch ( Betreuungsunterhalt ) geltend machen kannst,bis das Kind das 3 Lebensjahr vollendet hat und du es selber betreust.
Natürlich ist der Unterhalt für das Kind vorrangig,erst wenn er noch mehr als 1100 € Netto hätte,müsste er dir Betreuungsunterhalt zahlen,wenn du kein eigenes Einkommen hättest.
Dann hätte er von seinen ca.1800 €,nach Abzug des Kindergeldes nur noch ca.367 € an dich zu zahlen,kann aber in Österreich anders sein,das müsste er dort abklären.
Aber selbst wenn er dir diese 367 € zahlen könnte + 333 € Unterhalt fürs Kind + die 184 € Kindergeld ( 184 € Kindergeld + 333 € Unterhalt = Einkommen des Kindes ),wird das euren Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken können und du hättest noch Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung.
Du hast ja sicher auch noch Miete zu zahlen,die kommt nämlich zu deinem Regelsatz von dann 399 € ( ab 01.01.2015 ) + deinen Alleinerziehenden Mehrbedarf von ca.143 € + dann 234 € Regelsatz fürs Kind dazu.
Das addiert ergibt euren Bedarf und davon sind dann Unterhalt und Kindergeld abzuziehen,die Differenz steht dir dann als ALG - 2 Aufstockung zu.
!. Das JC hat Recht. Der Kindsvater ist bis zum 3. lebensjahr des Kindes auch dir gegenüber unterhaltspflichtig. 2. Es gibt keinerlei Zeitfristen für eine ALG 2 Antragsstellung. 3. Maßgeblich istdeine Bedürftigkeit. Die Prüfung von Unterhaltsansprüchen und gegebenenfalls ihre Durchsetzung kostet ja Zeit. Geld für den lebensunterhalt und die Mietkosten brauchst du aber jetzt. Also stelle den ALG 2 Antrag. Notfalls sollen die dir das eben asl Darlehen gewähren...
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/nichteheliche-mutter/
Wenn es nur um einen Monat geht, verstehe ich nicht, wieso Du einen im Ausland lebenden Mann noch verklagen willst?! Versuche doch, Dich gütlich zu einigen!
Ich will ihn absolut nicht verklagen, da wir uns immernoch gut verstehen! Aber die Dame vom Amt sagte mir, der Unterhalt ginge vor und so lange ich den Unterhalt von ihm nicht einfordere, bekomme ich auch keinen Cent vom Amt. Also werde ich ihn höflich bitten und er wird das sicher verstehen und dann kann ich auch den ALG2- Antrag stellen. Denn laut dem Rechner steht mir trotz Unterhalt von ihm noch ALG2 zu.
Ruf ihn an und sag ihm, er soll Dir 500 Euro überweisen, damit Du über den Monat kommst!
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich habe nochmal nachgelesen - da die Österreicher ja regulär auch ein 13. und 14. Gehalt bekommen, muss das mit eingerechnet werden, dann sind wir bei einem Gehalt von 2100 Euro. Ich hatte vorm Mutterschutz auch ein Nettoeinkommen von 2100 Euro. Heißt das dann, es steht mir doch nichts zu? :O
Ich habe mal nach den Richtlinien des für mich zuständigen OLGs berechnet. 2100 Euro - 5% = 2000 Euro.
abzüglich Kindesunterhalt von 257 Euro = 1743 Euro.
Dann steht da etwas von einem Erwerbstätigenbonus ("als Arbeitsanreiz") von 1/7 von diesen 1743 Euro, also nochmal 250. Der Restbetrag wären dann 1495 Euro.
Bei einem angemessenen Selbstbehalt von 1100 Euro (so in dem Dokument angegeben), müsste er für mich dann noch 395 Euro zahlen?
Insgesamt wären das also 257 Euro für das Kind und 395 Euro für mich. Passt das so? Dann würde ich diese Rechnung nämlich dem Jobcenter so vorlegen.