Unterhalt Jobcenter & Unterhalt allgemein

8 Antworten

Selbstverständlich darf das Jobcenter nichts fordern, wenn du von denen kein Geld bekommst. Und selbstverständlich darfst du auf deren Geld verzichten.

Ob das Sinn macht, solltet ihr aber genau durchrechnen. Denk auch an sowas wie Erstausstattung und sowas.

Einigen ohne Vertrag ist kritisch. Ich würde dazu raten, dass ihr einen GEMEINSAMEN Anwalt nehmt, der die Unterhaltsleitungen ausrechnet und das vertraglich festhält. So gütlich ganz ohne Klage dürfte das nen Minibetrag sein, den ihr für den Anwalt dann zahlt. Aber anschließend ist rechtssicherheit.

Wenn sie mit ihrer Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft leben und diese Leistungen von der ARGE bekommt, dann können sie sich nicht abmelden, solange sie bei ihr leben. Denn dann müssten sie ja von irgendetwas anderem leben- und wovon? Damit ist die Forderung der ARGE gerechtfertigt und ihr Freund muss die Daten liefern. Der Unterhalt wird berechnet, der ist dann auch der, der von ihm zu leisten ist bis sie zusammenziehen- dann können sie sich abmelden.

Stimmt, gebe dir Recht, von irgend was muss sie leben . Sie lebt in Bedarfsgemeinschaft und da wird jedes Einkommen angerechnet. Nur die Sache mit dem Freund (Kindesvater )verstehe ich nicht. Der Mann hat eine eigene Wohnung und als Vater kommen ja viele in Betracht (sage es mal so). Allein den Bezug zum Freund brauchte die Arge gar zu wissen.Irgend etwas muss @ LadyofWeed angegeben haben, das die Arge Unterhalt möchte und genau auch weis von wem. Vielleicht bei der Beantragung der Erstausstattung ? keine Ahnung. Man hätte es eben von Anfang an anders regeln müssen. Wie dem auch sein. Zieht so schnell wie möglich zusammen und ihr seit die Arge los. Einkommen habt ihr ja auch genug.

Ihr seit nicht verheiratet ? wenn es so ist, muss dein Lebensabschnitts Partner erst das Kind an erkennen. Solange das nicht gemacht wurde, ist er auch offiziell nicht Vater.

nein, nicht verheiratet!

@LadyofWeed

Schau, es ist nicht bös gemeint, da das Kind wahrscheinlich Un-Ehelich zur Welt kommen wird (oder wollt ihr noch vorher heiraten ?) könnte auch ein anderer der Vater sein. Er muss das Kind nach der Geburt erst anerkennen. Das ist das amtlich und er erhält dann Rechte und Pflichten.

@BubaZanetti

Ne das ist schon klar :) er möchte auch direkt nach der Geburt die Vaterschaft anerkennen, daß ist alles garkein Thema :) Ging mir halt nur drum, um diesen Unterhalt vor der Geburt durch das Jobcenter drum herum zu kommen, bzw das wir uns nach der Geburt untereinander über die Höhe des Unterhalts einigen können ...

@LadyofWeed

Ja gut, dann mach es so wie @guinan geschrieben hat und lasst euch beim Anwalt wegen den Unterhalt und den richtigen Schritte informieren. Ich gehe mal da von aus das du und dein Partner in verschiedenen Wohnungen wohnt ? wegen Jobcenter das die was von dir wollen. Wenn es so ist, dann kannste erst mal bleiben. Du bekommst Geld für Erstausstattung des Kindes. Auch Krankenversichert. Wegen den Unterhalt sagst du denen, das ihr euch in zwischen entfernt habt, auf distanz seit und er ja erst das Kind an erkennen muss und dies noch nicht sicher sei. Mehr kann ich jetzt nicht sagen, ist eigentlich auch schon zuviel, da es ja sehr wenig Infos sind. Oder du erklärst noch mal was du beim Jobcenter machts und Wohnungsmäßig usw.

@BubaZanetti

richtig, wir leben in verschiedenen Häusern, beide noch bei unseren Eltern! Ich lebe mit meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft. Zusammenzug mit meinem Partner ist erst kurz nach Geburt des Kindes, also Januar geplant! Ich bin bereits in der 35. Schwangerschaftswoche, also habe Geld für Erstausstattung schon lange bekommen & bekomme auch schon seit ein paar Monaten zusätzlich einen Mehrbedarf auf meinen ALG2 Regelsatz. Krankenversichert bin ich so oder so noch 1 Jahr lang über meine Mutter, also Familienversichter, daß spielt momentan also mal noch keine Rolle! Ja und heute bei einem Termin auf dem Jobcenter, wurden plötzlich die Daten meines Partner verlangt, (spielt keine Rolle ob Vaterschaft schon anerkannt oder nicht usw) weil er jetzt angeschrieben werden solle bezüglich Unterhalt schon vor der Geburt und das wollen wir beide nicht! Deshalb möchte ich mich jetzt abmelden vom Jocenter, also ab jetzt auf Leistungen verzichten und somit meinem Partner auch den Unterhalt vor der Geburt durch Jobcenter erlassen. Dürfte doch kein Problem sein oder? Hoffen nur, daß keine Kosten rückwirkend kommen ...

@LadyofWeed

Nee, jetzt ist es klar . Du Lebst noch in einer Bedarfsgemeinschaft, zu Hause bei Mutter und so. Genau deshalb will das Center den Unterhalt, weil er dir ja wieder angerechtet werden kann als einkommen und so die Arge spart. Nee geh hin und sag das du kein Geld mehr haben möchtest. Ob ihr euch allerdings besser dadurch steht müsst ihr wissen. Und die Daten deines Partners können und dürfen die nicht verlangen. noch kann rein jeder zeugungsfähige Mann der Vater sein. Rein Theoretisch könntest du mich auch an geben, lol wo kommen wir denn da hin.

Auch für das ALG II nach dem SGB II gilt das SGB I mit dem § 46 Verzicht:

(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

Die Folge eines solchen Verzichts ist, dass du kein ALG II mehr bekommst, also auch die mitwohnenden Bedarfsgemeinschaft (hier: deine Eltern) kein ALG II mehr für deinen Kopf-Anteil an Miete und Heizung und kalten Nebenkosten.

Das müsste also der Kindsvater übernehmen. Also ein Drittel der Brutto-Warmmiete. Oder sonst wer.

Gruß aus Berlin, Gerd

Dann könnt ihr doch auch zusammen ziehen oder von was willst du und das Kind dann leben,wenn du keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommst !!!

Mit 300 € Elterngeld + 250 € Unterhalt + 184 € Kindergeld = 734 € wirst du nicht weit kommen,zumal du dich dann selber freiwillig Kranken und Pflegeversichern musst und das kostest jeden Monat um die 150 €.

Doch das geht, da ich familienversichert durch meine Mutter bin & ebenfalls finanzielle Unterstützung durch Familie erhalte! Zusammenzug ist aber schnellstmöglich auch geplant abgesehen davon!