Kindsvater zahlt nur 70€ Unterhalt. Das reicht hinten und vorne nicht. Was kann ich tun, Anwalt tut in dieser Sache leider nichts?

8 Antworten

Kann der Anwalt denn was tun? Wir kennen die Umstaende hier ja nicht, wenn der Kindsvater nicht mehr leistungsfaehig ist, dann ist da nicht viel zu machen.

Wenn du unter dem Existensminimum lebst mit dein4m Kind, dann musst du H4 beantragen. Ansonsten musst du wohl damit klar kommen und musst halt selbst zusehen, dass du genug Geld verdienst.

Wenn er ausreichend verdienst und dein Anwalt untaetig ist, dann klopf ihm halt auf die Finger oder such dir einen anderen oder eroeffne eine Beistandschaft beim Jugendamt, vielleicht klappt es da besser.

Wenn der Anwalt nichts "tut", wird es wohl keine rechtliche Möglichkeit geben, mehr an Unterhalt einzufordern.

Sollte der Kindsvater nicht in der Lage sein (trotz "erhöhter Erwerbsobliegenheit", die gegenüber einem minderjährigen Kind besteht) mehr Unterhalt leisten zu können, kann von ihm auch nicht mehr gefordert werden. Dann müsstest du - falls du den Unterhalt für das Kind nicht selbst aufbringen kannst - staatliche Unterstützung beantragen.

Ist das Kind bereits volljährig, hättest du gar keinen Anspruch mehr auf Unterhaltszahlungen vom Vater. Dann müsste sich das Kind selbst um seinen Unterhalt kümmern - und auch du selbst wärst ja dann ggf. ebenfalls barunterhaltspflichtig, da du ja dann keine Sorgeverpflichtung mehr für das Kind hast und dein bis zum 18. Geburtstag geleisteter "Naturalunterhalt" somit entfällt.....

Es gibt die Düsseldorfer Tabelle. Wenn du weist was er verdient und wieviel Kinder er noch hat kannst du dich daran orientieren was dir zu stehen kann. Nicht muss. Die Tabelle ist ein Richtwert keine Vorschrift. Das Jugendamt kann dir auch Auskunft geben.

Zur Not wechsle den an Anwalt

Wer hat das festgelegt?

Du kannst beim Jugendamt eine kostenfreie Beistandschaft einrichten. Die kümmern sich dann um die Titulierung und Eintreibung des Unterhalts.

Evtl. kannst Du auch Unterhaltsvorschuss beantragen.

Wenn der Vater aber nicht mehr verdient, dann kann auch das Jugendamt und der Anwalt nicht helfen.

Du kannst vom Kindsvater seine Einkommensverhältnisse verlangen. Wenn er aber wenig verdient, musst du mit den 70 € auskommen.