Wieviel Fahrtkosten werden erstattet bei der Fahrt zu einem Termin des Sozialgerichts?
Hallo, ich hatte dieses Jahr einen Termin beim Sozialgericht. Bei diesem Termin trat ich als Kläger auf. Irgendwo im Internet habe ich gelesen, daß die Kosten erst ab einer Höhe von ca. 6 Euro erstattet werden. Nun habe ich die Erstattung der Fahrtkosten von München (Arbeitsstelle) nach Augsburg (Gericht) beim Gericht geltend gemacht. Gibt es dazu einen Regelsatz oder wie werden die Fahrtkosten berechnet? Gibt man für die Erstattung bzw. die Höhe der Erstattung eine gesetzl. Regelung??? Danke für Antwort bzw. Hilfe! Gruß Robert
2 Antworten
Meistens zahlen die Gericht 30 cent je gefahren Kilometer. Allerdings prüfen sie dann was, die günstigste Fahrkarte kosten würde. Meistens bekommt man das raus, was günstiger ist.
Leider schreibst du nicht, ob du den Prozeß gewonnen hast.Wenn du verloren hast, dann bekommst du nix und wenn du gewonnen hast entweder ganz oder nur teilweise.Geh doch mal auf sozialgesetzbuch.de.Dort hast du die ganzen Paragraphen.
Im Gerichtsgesetz steht, was an Entschädigung zu erwarten ist!
Es ist richtig, die günstigste Variante kommt zur Auszahlung, es sei denn, man kann begründet nachweisen,wieso eine teurere Variante zu erstatten sei!
Bei Sozialangelegenheiten ist nicht unbedingt ausschlaggebend, ob gewonnen oder verloren, hier wird ausnahmsweise dein sozialer Status gewertet! Meist wird der Kläger in derlei Dingen aus zugleich als Zeuge geladen!