Benötigt der Ex-Mann die Identifikationsnr des Kindes für die Steuern?

3 Antworten

Ja, auf der Anlage Kind ist auch die ID-Nr. des Kindes einzutragen.

FAlls er z.B. ein Sparprodukt bei einer BAnk hat, wo er als Erz.berechtigter abgeschlossen hat, das Kind aber Konto-Inhaber ist: dann ja, denn das Kind kann dann einen Freibetrga geltend machen (über die ID), so dass es nicht alles versteuern muss. Das wäre jetzt aus meinem Ex-Job eine Idee, woran es liegen kann (nennt sich z.B. Geschenksparen oder so, der Erwachsene kpmmt noicht ran, sondern wills dem Kind später schenken, spart für es).

Nein, er spart nicht für sie, braucht das angeblich für die Steuererklärung. Kann ich mir aber nicht vorstellen, da er diese Nr 6 Jahre nicht brauchte.

nicht, dass ich wüsste, zumindest hat mein Ex nie danach gefragt...und er gibt sein Kind auch in der Steuererklärung immer an (klar, er zahlt ja auch Unterhalt und hat ein halbes Kind auf der Steuerkarte)