Unser Nachbar will eine Gabione von 2x4m als Sichtschutz errichten und die Seite die zu uns zeigt m

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Solche Grenzwände sind baurechtlich "Einfriedungen", die nur bis zu bestimmten Höhen und Längen baugenehmigungsfrei sind und auch dann alle Bauvorschriften aus Landesbauordnung, Bebauungsplan und Baugesetzbuch einhalten müssen. Zusätzlich sind BGB und Nachbarrecht zu beachten.

Und eine Styroporverkleidung außen ist baufachlich völliger Unsinn.

Also lasst Euch nachweisen, dass die Grenzmauer alle genannten Vorschriften einhält.

Jessie0103 
Fragesteller
 19.04.2013, 22:35

Habe heute mit der Bürgerberatung für Bauen gesprochen. Ich muß diese Styroporplatte nicht hinnehmen. Allerdings muß ich dagegen zivilrechtlich vorgehen, falls der Nachbar kein Einsehen zeigt. Vielen Dank an alle für Eure Antworten

Seehausen  20.04.2013, 09:32
@Jessie0103

Privatrechtlich brauchst Du die ganze Mauer nicht hinnehmen, siehe BGB und Nachbarrechtsgesetze. Und ob Du die öffentlich-rechtlich hinnehmen musst bezweifle ich auch.

Die "Bürgerberatung" ist bestimmt nicht verbindlich und haftet bestimmt nicht für ihre Auskünfte!

In welchem Abstand zur Grundstücksgrenze? Ich weiß leider nicht genau wie das in Dtl aussieht, aber hier in Österreich darf er an die Grundstücksgrenze zb erst garnichts in der Höhe, ohne Genehmigung usw bauen. Am Besten informierst du dich mal wie das mit der Mindesthöhe oder Abstand zur Grundstücksgrenze usw bei euch aussieht. Teilweise müssten in machen Gebieten solche Umbauten die das "Aussehen" verändern genehmigt werden, wenn ich mich nicht irre

Jessie0103 
Fragesteller
 19.04.2013, 00:39

Es gilt NRW Recht. . Er setzt sie wohl direkt an die Grenze, müßte aber mind. 0,50 m Abstand einhalten. Eigentlich geht es mir um diese Styroporplatte, weil ich Angst hätte mit offenen Feuer im 'Garten zu grillen. Außerdem wird Styropor mit der Zeit durch die Witterungseinflüsse bestimmt ziemlichunansehnlich

Australis  19.04.2013, 00:42
@Jessie0103

Das mit der Styroporplatte müsstest du evtl mal selber nachforschen, wie gesagt kenne ich mich da eher mit der Situation in Österreich aus. Aber bei uns ist es zb auch nur begrenzt erlaubt iwas umzubauen wenn dadurch das Aussehen des Hauses zu stark verändert wird, evlt gibt es bei euch da ja auch eine Vorschrift... so ne Styroporplatte direkt vor'm Gesicht zu haben ist ja auch nicht gerade schön.

Seehausen  19.04.2013, 09:45
@Australis

Österreich wäre das 17 Bundesland mit ganz anderen Vorschriften zur Grenzbebauung; mit NRW nicht vergleichbar!

unterstütze den nachbar bei der wahl des materials, seine idee ist doch sonst nicht schlecht, es hat gründe, u. ist sein grundstück

Seehausen  19.04.2013, 09:46

Baurecht, BGB und Nachbarrechtsgesetze gehen vor.

Er kann auf SEINEM Grundstück tun und lassen was er will.

Australis  19.04.2013, 00:29

Nicht ganz, aus Baurechtlicher Sicht gibt es Richtlinien an die man sich halten muss, diese können u.a. auch von der Gemeinde/Stadt speziell vorgeschrieben werden.

Seehausen  19.04.2013, 09:46

Unsinn. Baurecht, BGB und Nachbarrechtsgesetze gehen vor.