Hausrecht? hat hier wer Ahnung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was sagt denn der Mietvertrag ? Hat er denn einen vertraglichen Anspruch auf einen der offenen Stellplätze ? Ich glaube nicht, daß der Vermieter einer erweiterten parzellierten Lösung zustimmen wird, ohne eine Zweidrittel-Mehrheit der Mieter einzuholen. Ist das nämlich erstmal durch, wird er dieses danach "gewachsene" Recht nicht mehr so ohne weiteres los. Selbst wenn es der Vermieter zulässt, die offenen Stellplätze zuzuweisen, bekommt Euer Störenfried nicht seine Wunschparzelle. Der Vermieter wird sievon 1 - 7 durchnummerieren und so auf die Wohnungen übertragen.
Eine derartige Lösung liegt also nicht im Sinne eines Vermieters. Auch wenn es alle Mieter wollen, und es nicht im Mietvertrag steht ist ein Vermieter nicht gezwungen, dies auch umzusetzen. Solltest Dich mit dem Vermieter kurzschliessen und Deine Bedenken äussern. Schliesslich verschwindet ja irgendein Mieter früher oder später mal.

Also keine Bange, sondern ein SCHÖNES WOCHENENDE !

Danke und chönes Wochenende zurück :)

Dies kann Eurer Vermieter bzw. die Hausverwaltung entsprechend gestalten, sofern eure Mietverträge nicht dazu etwas anderes aussagen.