Handy aus versehen von Mitschüler kaputt gemacht. Müssen Eltern haften?

11 Antworten

Ja klar, wer den sonst, die Eltern des angerempelten Kindes?!

Was würdest du denn als gerecht empfinden, wenn das Handy deines Kindes kaputt wäre, wenn es von einem anderen angerempelt wurde?

 Du hast doch sicher auch eine Haftpflichtversicherung.

Mein Sohn wurde in der Schule mal geschubst dabei ist das Handy auch kaputt gegangen. Ich blieb auf den Kosten hängen, da man für Wertgegenstände in der Schule selbst verantwortlich ist.

@Sabrina2306

Dass die Schule dafür nicht aufkommt ist klar. Trotzdem steht man für das was man angerichtet hat gerade. Also wirklich!

Wenn die Haftpflicht das nicht zahlt dann muss dein Sohn das zahlen. Da er das aber mit 13 vermutlich noch nicht kann wirst du das wohl zahlen müssen. Bzw. zwingen kann man dich dazu natürlich nicht, aber ich würde es machen, da das deinem Sohn sonst vermutlich Jahre hinterher hängen würde (bzw. bis er es zahlen kann).

Wenn die Haftpflicht das nicht zahlt

dann tut sie das, weil der Sachbearbeiter der Meinung ist, daß man weder Sohn noch Eltern für diesen Schaden haftbar machen kann. Denn es liegt seiner Ansicht nach keine schuldhafte Handlung oder Unterlassung vor. Wenn die Eltern des anderen Kindes eine andere Meinung haben, steht ihnen der Klageweg offen. Hier müßten sie ein schuldhaftes Verhalten einem Richter glaubhaft machen. Allerdings hätte die Fragestellerin bei diesem Prozess einen Anwalt ihrer eigenen Haftpflichtversicherung an ihrer Seite - und kann der Sache getrost ins Auge sehen. Gewinnt sie den Prozess, ist das Thema damit erledigt. Verliert sie den Prozess, zahlt auch die Haftpflichtversicherung.

Welchen Grund gibt denn die Haftpflicht an, warum sie nicht zahlt? Evtl. so etwas in der Richtung, dass der andere Junge auf einem Schulhof mit Rempeleien rechnen muß und daher zu unvorsichtig, ergo selber schuld war? Denn diese Argumentation könntest Du übernehmen. Eine andere Möglichkeit wäre eine 50/50 Lösung. Ich würde mich in jedem Fall weigern, den Schaden komplett zu bezahlen. Nicht dass der Bengel die Chance genutzt hat und das Ding mutwillig hat fallen lassen, um endlich ein neues zu bekommen.......

Die Haftpflicht zahlt es nicht.

Muß sie auch nicht. Das Kind kann man wohl nicht haftbar machen. Und die Eltern kann man auch nicht haftbar machen, denn sie tragen an dem Vorfall keine Schuld. Und wer keinen Schaden veschuldet hat, ist auch nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet. Also zahlst Du auch nicht.

Es bleibt den Eltern des anderen Kindes überlassen, Dir eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen. Davor brauchst Du keine Angst haben. Wenn es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren käme, säße der Anwalt Deiner privaten Haftpflichtversicherung neben Dir.

Die Aufgabe der Versicherung ist es, bei einem berechtigten Anspruch zu leisten - unberechtigte Ansprüche aber abzuweisen. Und meines Erachtens ist der Anspruch unberechtigt.

Er war der Verursacher des Schadens durch das Rempeln, egal ob mit Absicht, versehentlich oder aus Spaß. Die Haftpflicht zahlt in der Regel, das hängt aber davon ab was du abgeschlossen hast. Hast du dein Kind in der Haftpflicht angegeben?
Ansonsten musst du natürlich selbst für den Schaden aufkommen sofern die Haftpflicht - aus welchen Gründen auch immer - nicht zahlt.

Die Haftpflichtversicherung hat zwei Aufgaben: Die Erstattung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie sorgt dafür, daß der Versicherte nicht in die eigene Tasche greifen muß. Welche Strategie da im Einzelfall verfolgt wird, hat der Versicherte nicht selbst zu entscheiden. Solange es nicht sein eigenes Geld kostet, hat die Versicherung ihre Pflicht erfüllt.

Das ist schon klar.
Ich bin eher davon ausgegangen dass das Kind evtl gar nicht in die HP aufgenommen wurde und nur die Frau selbst versichert ist. In diesem Fall ist sie natürlich nicht von einem Schadenersatz ausgenommen. Dass dies anscheinend abgelehnt wurde weil sich der Vorfall auf dem Schulgelände ereignet hat auf welchem Handyverbot herrscht, das hat sie ja nicht erwähnt. Das entnahm ich anderen Kommentaren, steht bei der Frage nicht dabei.