Uns Ausland auswandern trotz Bewährung?

6 Antworten

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Ja, das ist prinzipiell kein Problem. Nur, weil man Bewährung hat, verliert man deshalb nicht das Grundrecht auf Freizügigkeit. Einzige Einschränkung ist nur, dass die Einhaltung der Bewährungsauflagen dadurch grundsätzlich nicht beeinträchtigt sein darf. Einzig der Kontakt zum Bewährungshelfer wäre - sofern es die Verpflichtung gibt - dann in Zukunft anders zu gestalten.

Welche Bewährungsauflagen er hat, weiss er am besten. Verstösst er gegen die, ist die Bewährung futsch und er muss die Strafe absitzen. Er sollte also abklären, ob die Schweiz in seinem Fall ausliefert und bedenken, dass er dann nicht mehr nach Deutschland kann.

um ein "neues Leben" zu beginnen

Toller Neuanfang. Gleich mal die Bewährung beim Arbeitgeber verschweigen.

Vorsicht, so weit ich weiss, hat man sich in BRD aufzuhalten, so lange BW läuft. Also nicht hastalavista, egal aus welchem Grund.

Bewährungshelfer fragen, nicht uns...