Unfallversichert während der Arbeitslosigkeit bei einen Praktikum mit weniger als 15 Stunden und ohne Vergütung?

3 Antworten

Auch während eines unbezahlten Praktikums greift die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft, wenn Dir auf Deinem Arbeitsplatz oder den ( direkten ) Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte etwas passieren sollte. Das Praktikum muss nur bei der Berufsgenossenschaft und ggf. der Arbeitsagentur / Jobcenter angemeldet sein.

Für die allgemeine medizinische Grundversorgung ausserhalb o.g. Szenarien greift ansonsten Deine gesetzliche Krankenversicherung, wenn Du entweder noch über Deine Eltern familienversichert bist, oder im Leistungsbezug von ALG I oder ALG II stehst.

 Notarzt, Krankenhausaufenthalt, Medikamente

Das sind alles Kosten welche die Krankenversicherung übernimmt. Und krankenversichert bist du (musst du schließlich sein), daher müsstest du die Kosten auch nicht selber tragen.

Gesetzlich unfallversichert wirst du in der Tat nicht sein, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Hier wird sich keine Berufsgenossenschaft zuständig fühlen.

NochWasFrei  20.06.2016, 15:28

Bezüglich der Unfallversicherung lass ich mich auch gerne eines Besseren belehren, sehr gut möglich, dass die anderen Antworter hier Recht haben.