Wäre es möglich, die Reparaturkosten ohne MwSt von der gegnerischen Versicherung zu erhalten und den Wagen anschließend für den Restwert zu verkaufen?
Hallo Zusammen, Mir ist vor paar tagen jemand ins auto gefahren , Unfallschuld wurde dem gegner Zugeordnet.
Laut Gutachten ergibt sich folgendes ergebniss:
Zusammenfassung der Einzelergebnisse:
Reparaturkosten ohne MwSt. 11.916,03 EUR
MwSt. aus Reparaturkosten 2.264,05 EUR
Reparaturkosten inkl. MwSt. 14.180,08 EUR
Beurteilung :
Reparaturwürdig
Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert 18.500,00 EUR
Reparaturdauer voraussichtlich ca. 13 Tage
Wertminderung MwSt. Neutral 850,00 EUR
Wiederbeschaffungsdauer voraussichtlich ca.14 Werktage
Restwert (inkl. MwSt. -soweit ausweisbar-) 8.600,00 EUR
Wäre es möglich, die Reparaturkosten ohne MwSt. 11.916,03 EUR von der gegnerischen Versicherung zu erhalten und den Wagen anschließend für den Restwert von 8.600,00 EUR zu verkaufen???
Welchen anderen Alternativen gibt es ??
Vielen Dank im vorraus an alle !!!
5 Antworten
Nach den von dir genannten Zahlen liegt hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, mit Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes. Diesen Schaden kannst du folgendermasen abrechnen:
- Du läßt das Auto in einer Fachwerkstatt reparieren und erhälst die Reparaturkosten (brutto) laut Rechnung, die merk. Wertminderung und Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten.
- fiktiv, du führst sofern erforderlich eine Repratur durch die den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeug wiederherstellt und nutzt das Auto noch mindestens 6 Monate weiter. In diesem Fall stehen dir die Nettoreparaturkosten lt. Gutachten und die tatsächlich angefallenen Mehrwertsteuer zu.
- durch Ersatzbeschaffung bzw. nach Gutachten bei verkauf. In diesem Fall erhälst du von der gegnerishcen Versicherung den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten abzüglich der Mehrwertsteuer. Die im Wiederbeschaffugnswert enthaltene Mehrwertsteuer erhälst du nur, wenn du eine Ersatzbeschaffung (mit MwSt oder Differenzbest.)vornimmst.
... Reparaturkosten ohne MwSt. 11.916,03 EUR von der gegnerischen Versicherung zu erhalten und den Wagen anschließend für den Restwert von 8.600,00 EUR zu verkaufen ...
Dies ist so nicht möglich, da du dich dann ungerechtfertigt bereichern würdest.
korrekt,
danke für die Auswahl als hilfreichste Antwort!
Muss das, dass selbe Auto sein ? Würde auch ein billigeres gehn ? Oder teurer ? Ja gerne , hilft mir ja extrem weiter
Nein, es kann auch ein anderes Auto sein. Lediglich bei der Differenzbesteuerung könnte es bei einem wesentlich billigerem Auto Abzüge geben.
... nicht immer, denn meist sind ja Transportkosten zum Lackierer eingerechnet und die Fahrten gibt es dann ja nicht. Viel Glück.
Servus, Ja ich seh das ganze ja so , wenn ichs reparieren lass , kostet es die Versicherung 14.000€ würde ich die 12.000 nehmen kommt dass, die Versicherung ja billiger. Ich hoff mal die werden kein Theater machen. Danke
nein? du bekommst die reparaturkosten logischerweise nur, wenn du das auto auch reparieren lässt. ansonsten wäre das betrug.
das ist falsch. Schaden ist Schaden, und den bekommt man immer ersetzt. Nur eben nicht die Umsatzsteuer der Repkosten.
Unsinn, eine fiktive Abrechnung ist selbstverständlich möglich und hat nichts mit Betrug zu tun.
erst mal warten, was die gegnerische Versicherung sagt. Die schließt sich oft nicht ganz dem Gutachten an; dein Anwalt sagt dann, ob das so passt.
Man kann dann frei kombinieren zwischen reparieren/nicht reparieren und weiterfahren oder gleich verkaufen. Der Versicherung ist es egal. USt gibt es eben nur, wenn man es auf Rechnung reparieren lässt.
ja gut, ich rechne ja schon gar nicht mit den USt, das war schon das gutachten der Unfallgegner Versicherung. Das Gutachten von meinem persönlichen Gutachter liegt mir noch nicht vor. danke dir
Wäre es möglich, die Reparaturkosten ohne MwSt. 11.916,03 EUR von der gegnerischen Versicherung zu erhalten und den Wagen anschließend für den Restwert von 8.600,00 EUR zu verkaufen?
Ja, das nennt man fiktive Abrechnung.
ABER die Versicherung kann bei den Reparaturkosten neben der MWSt auch noch andere Abzüge geltend machen, z.B. zwar im Gutachten berücksichtigte zusätzliche anfallende Kosten, welche aber nur bei einer tatsächlichen Reparatur anfallen würden.
okay danke, um welche anfallenden kosten handelt es sich den da ?
z.B. ein Teil welches von der Fachwerkstatt zu einem externen Lackierer gegeben wird, dort werden die dortigen Lackierungsarbeiten abgezogen.
Ebenso versuchen Versicherungen oft die verrechneten Stundensätze zu verringern, teilweise mit Erfolg und teilweise ohne.
Okay super , ich danke dir!
Hej ,
Danke erstmal.
Also wenn ich den Wagen nicht mehr möchte. Wäre ich mit einer Wiederbeschaffung am besten dran ? Versteh ich das richtig ?