Unfall im Kindergarten

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Bei Unfall im Kindergarten ist das Kind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert - übrigens wesentlich besser als die Eltern über die gesetzliche Krankenversicherung, aber das nur am Rande...

Die Privathaftpflicht der Eltern des "schubsenden" Kindes muss NICHT zahlen, da das Kind in dem Alter noch nicht einsichtsfähig genug ist und da BEIDE zum Unfallzeitpunkt unter der Aufsichtspflicht des Kindergartenpersonals standen.

Der Kindergarten muss selbst eine entsprechende Unfallmeldung machen, aber was damit dann weiter passiert, hängt natürlich von Dir ab, daher

1) Ab mit dem Kleinen zum Zahnarzt - und zwar möglichst schnell (heute noch!).
Zustand der Zähne einschließlich Röntgen sauber dokumentieren lassen, am besten auch den Zustand vorher, falls das Kind schon mal beim Zahnarzt war, sonst ggf. Reihenuntersuchung im Kindergarten o.ä.

2) Vorsorglich Schadensersatzansprüche beim Kindergarten anmelden, die dieser an seine Versicherung weiterleitet.

Da man noch nicht absehen kann, ob und welche Spätfolgen das hat (abgesehen von vielleicht akut notwendiger Behandlung), kann es hier durchaus um einen Haufen Geld gehen, daher erst mal alle Ansprüche vorbehalten - nur was aktenkundig ist, kann ggf. auch später noch eingefordert werden!

Der abgebrochene Zahn ist noch das geringste Problem, ist aber jetzt auch anfälliger für Karies und ggf. schmerzempflich (Eis essen!). Ansonsten können verletzte Zähne absterben, sie können aber auch wieder anwachsen. Auch "tote" Zähne müssen nicht unbedingt gezogen werden (sonst würde eine Wurzelbehandlung, sprich gezielte Abtötung des Zahnnervs) keinen Sinn machen), sie verfärben sich auch eher gelb als schwarz, und fungieren dann immerhin noch als Platzhalter für die 2. Zähne. Wenn sie gezogen werden müssen/sollten, dann wird evtl. eine Zahnspange bis zu den 2. Zähnen nötig, alleine das kostet eine Menge, daher siehe oben!!

Sehr gute umfassende Antwort. Erlaube mir jedoch, dass Platzhalter-Zahnspangen eine Kassenleistung sind, anzumerken..

@Lebensschule

Hut ab für eine "Nichtexperten" sehr gute Antwort  HG DerMakler

der Kindergarten muss den Vorfall irgendwo protokolliert haben, dann muss die Versicherung von dort zahlen, ähnlich wie in Schulen.

zunächst übernimmt aber deine krankenkasse die kosten, die werden adnn an den KiGa weitergeleitet

wenn der Nerv abgestorben ist, werden die Zähne grau, je nach Zustand der Zähne können sie auch drin bleiben, da es wahrscheinlich noch die Milchzähne sind, brauchst du dir da keine Gedanken drum machen

Da es sich um Milchzähne handelt, ist das halb so wild.

die Zähne können schwarz werden und "absterben", so daß sie dann gezogen werden müssen.

Aber das ist wirklich nicht so tragisch. Mein Sohn hat sich an der Schaukel einen Schneidezahn ausgestoßen, war ein Milchzahn, und der Zahnarzt hat meine Sorge "weggelächelt".

Nein im Normalfall wird das bezahlt ! Rede am besten mit seinem Zahnarzt darüber..

der arme kleine :(

Hallo

 

mein kleiner Sohn hatte ungefähr dasselbe, nur ist er beim aussteigen aus dem Auto auf den Mund gefallen. Es waren auch seine zwei Schneidezähne oben. Ja es kann sein, dass diese absterben . Ich kann dir nur den Rat geben dringend zum Zahnarzt zu gehen. Ich habe damals den Fehler gemacht und bin nur zum Hausarzt, der sagte alles wird sich regeln und nach einer Woche hatte sich durch die zurückgeschobenen Zähne ein Eitersäckchen gebildet, so dass er operiert werden musste und eine Woche Krankenhaus hinter sich hatte. Er war damals auch vier. Das muss ja bei euch gar nicht so sein, aber die Milchzähne sind empfindlich. Besser draufschauen lassen. Im schlimmsten Fall sind die jetzigen angegriffen.. wichtig ist, dass die nachkommenden drunter nicht beschädigt werden. Gerade deswegen... auf zum Zahnarzt und absichern lassen :o) und ob es andere Möglichkieten gibt weils die Schneidezähne sind, kann dir am besten ja eh der Zahnarzt beantworten....

 

LG und alles Gute für deinen Kleinen :o)