Anhänger rutscht wärend dem Anhängevorgang aufs Zugfahrzeug?

1 Antwort

wenn es um LKW und LKW-anhänger geht, zahlt das keine versicherung, weil das schieben des anhängers zum ankuppeln verboten ist: die zuggabel muß nach dem abkuppeln ohnehin in der korrekten höhe stehen bleiben und zum anhängen darf sich kein mensch zwischen zugfahrzeug und anhänger aufhalten. wenn`s um pkw und anhänger geht, stellt sich die frage kaum, wenn beide fahrzeuge den selben halter haben. ohnehin wird JEDER VERSICHERER versuchen, die kosten dem depp aufzubürden, der sich beim anhängevorgang falsch verhalten hat (man hätte ja z.b. keile vor die räder des hängers legen können, so dass das fahrzeug eben NICHT zu weit nach vorne kann.)