Schäden an einem geliehenen Anhänger , wer haftet?

8 Antworten

Wenn diese Fahrzeugschäden reguliert, ist das möglich.

die Vollkaskoversicherung des Anhängers (falls vorhanden)

Hallo Hulz1983,

leider sieht es schlecht aus für dich. Du wirst den Schaden wohl aus Eigenmitteln begleichen müssen.

Die PHV schließt grundsätzlich Schäden die an: geliehenen, gemieteten und gepachteten Dingen/Sachen aus. (mit der Ausnahme: Mietsachschäden) . Jedoch gibt es heute moderne PHV-Deckungskonzepte, die abweichend von meiner Aussage diese Dinge berücksichtigen. Oft wird an dieser Stelle eine Selbstbeteiligung vereinbar. Es hilft nur ein Blick in den Versicherungsschein.

Viel Glück

Für den Schaden wirst du selbst aufkommen müssen da der Hänger nicht in deiner Kfz-Haftpflicht versichert ist.

einfach mal so melden,bei geliehen wird es schwierig vielleicht sind sie kulant