Unentgeltlich Helfer zum Ausschenken einstellen (kurzfristig)

6 Antworten

Davon ist Abstand zu nehmen - hier liegt ein Gewerbe vor und ihr seid keine Angehörigen des Gaststättenbesitzers.

Es liegt daher keine Nachbarschaftshilfe oder eine der Allgemeinheit dienenden Hilfstätigkeit vor.

Es ist absolut weltfremd, daß ihr kostenlos arbeitet - es reicht aus, wenn Sachleistungen gewährt werden...

Auch die Art der Tätigkeit zieht einen Vergütungsanspruch nach sich.

Zudem benötigt man eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Die Bescheinigung vom Gesundheitsamt (Hygienepass) habe ich vor 2 Wochen bekommen. Ja, also der Gedanke wäre wirklich gewesen anstatt Bezahlung etwas zu Essen zu bekommen. Aber wie kann man denn das Problem lösen, dass er keine rechtlichen Probleme gibt? Denn wir möchten wirklich an diesem einen Wochenende helfen und wollen dafür keine Bezahlung.

@michi2ice

Es geht nur mit Anmeldung bei der Minijobzentrale als kurzfristige Beschäftigte (sozialversicherungsfrei) - jedoch Berufsgenossenschaft beachten! - Mindestlohn 8,50 €/Std. - bzgl. der Besteuerung sollte 25% Pauschalsteuer durch den Gastwirt abgeführt werden (max. durchschnittlicher Tagesverdienst 62 €).

Wenn einer der Helfer Sozialleistungen bezieht, wird es noch problematischer und der sollte besser nicht beschäftigt werden..

Wir leben in Deutschland - hier ist nichts so einfach und ohne bürokratische Hürden möglich...

@DerSchopenhauer

Wenn Ihr nun auf die Auszahlung des Lohns verzichten wollt, dann ist das letztendlich Eure Sache - aber die Steuer und der BG-Beitrag sind abzuführen.

Zu den 62 €: aufgrund des Mindestlohngesetzes ist die Grenze auf 68 € angehoben worden (8 Std. á 8,50 €)...

Dein Freund hat die  „gesteigerte Erkundungspflicht“ er muß sich schlau machen, wenn  er Steuern , Sozialabgaben ++ ohne Lohn helfen lassen darf... meines Wissens sind das nur Fam.mitglieder..

 Nachbarschaftshilfe kommt auch nicht in Frage..

Wenn es sich um eine einmalige Aktion handelt, dann ist es eine Gefälligkeit. Im Zweifel beim Zoll anrufen und nachfragen. Es kann nicht Schaden, wenn man das dort vorher abklärt.

Ihr braucht auf jeden Fall eine Ausschankgenehmigung oder wie genau das heißt. Ansonsten gibt es Probleme.

Wegen der Versicherung kann ich dir nichts sagen, aber ich denke nicht, dass es Schwarzarbeit wäre, da ihr ja kein Geld dafür bekommt.

Eine Ausschankgenehmigung haben sie als Betreiber der Gaststätte ja sowieso. Und der Wagen läuft ja dann auch über sie

@michi2ice

Ich habe das so verstanden, dass Freunde von ihm eine Gaststätte haben und er und andere Freunde am Wochenende nur helfen, aber sonst in der Gaststätte nicht tätig sind.

Genau @kleinerengel18

Wegen Schwarzarbeit ist das glaub ich kein Problem, da es ja nicht bezahlt wird. Versicherung weiß ich nicht wie es ist :/