unbeschränkte Steuerpflicht in Thailand lebend?

4 Antworten

Grundsätzlich gilt für die Steuerpflicht im Inland (Deutschland) für Personen, die eine Vergütung aus öffentlichen Kassen erhalten (z. B. Beamte), daß die Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind, wenn der Wohnsitz im Ausland liegt.

Beispiel anhand eines Journalisten:

Ein deutscher USA-Korrespondent hat seinen Wohnsitz in den USA

  • ARD-Korrespondent erhält Geld aus öffentlichen Kassen = in Deutschland steuerpflichtig
  • RTL-Korrespondent erhält Geld aus privater Kasse = keine Steuerpflicht in Deutschland

Bei Beamten ist das auch mit den Pensionen so - die Pensionen werden aus der öffentlichen Kasse bezahlt - daher bleibt die Besteuerung, unabhängig vom Wohnsitz, in Deutschland.

Das heißt aber, daß Du nur beschränkt steuerpflichtig bist, wenn Dein Wohnsitz oder Dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland ist - u. a. wird der Grundfreibetrag (z. Zt. 9.744 €) beschränkt Steuerpflichtigen nicht gewährt - daher wird die Pension mit Steuerklasse VI besteuert.

Unter gewissen Voraussetzungen kann man aber einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen - es müsste mit einem Steuerberater geklärt werden, ob es im Einzelfall dann eine Möglichkeit gibt.

Stimmt das mit der Steuerklasse 6

Möglicherweise. Allerdings dann halt auch nur für das Einkommen, das man in Deutschland hat.

was kann man machen

Man kann die unbeschränkte Steuerpflicht nach §1 Abs 3 EStG beantragen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html müßten Sie natürlich prüfen, ob die Voraussetzungen passen. Sofern sie ausschließlich in Deutschland Einkommen haben ist es kein Problem.

Oder man behält einen deutschen Wohnsitz bei.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Steuer wird immer vom Brutto berechnet. Und, ja, Lohnsteuerrechner gibt es im Netz.

Mein Rat: Behalte einen deutschen Wohnsitz, behalte ein deutsches Bankkonto und lass dahin deine Rente ueberweisen. Von da nach Thailand. In Thailand bist du dann nur Langzeit-Tourist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung