Dauernachtwache: was kann ich als Examinierte bei Teilzeit verlangen
Hallo ich habe gerade mein Examen als Altenpflegerin beendet und habe nun ein Vorstellungstermin als Dauernachtwache in einem Pflegeheim. Ich weis das ich normal bei Vollzeit ca. 2500 verlangen kann das habe ich bei diversen Vorstellungsgesprächen schon gesagt bekommen. Jetzt meine Frage was kann ich Brutto verlangen als Dauernachtwache in Teilzeit. Ich habe gelesen das einige zwischen 1400-1500 Netto bekommen das wären 2000 Euro Brutto bei mir bei Steuerklasse 1 ist das in Teilzeit nicht zu viel. Wären dann da schon die Nachtzuschläge dabei oder kommen die dann noch dazu. Kann mir da vielleicht jemand behilflich sein??
Gruß und danke schonmal im Voraus
PS: ich arbeite in Hessen
1 Antwort
Also ich würde nicht versuchen fremde Nettogehälter über meine Steuerklasse auf Brutto umzurechnen. Ob du alleinstehend bist und dein Geld allein ''verprassen'' darfst oder für 10 Kinder aufkommen musst ist ja zunächst mal deine Sache, nicht die deines Arbeitgebers. Also entweder nimmst du die dahinter stehenden Bruttogehälter oder du orientierst dich am üblichen Stundenlohn. Den kannst du dir aus dem Vollzeitgehalt ja gut ausrechnen, du weißt ja wieviele Stunden du üblicherweise im Monat in Vollzeit arbeiten müsstest. Man muss ja in Teilzeit nicht zwanghaft genau 20 Stunden/Woche vereinbaren, das müsstest du dann eben auch berücksichtigen. 2000 für einen 20 Std./Woche Job zu verlangen für den ich bei 40 Std./Woche gerade mal 2500 verlangen ''könnte'' halte ich schon für ein wenig gewagt. Da würde wohl jeder ernsthaft drüber nachdenken doch vielleicht lieber 2*20 Std./Woche arbeiten zu gehen.