Unbekannter Vater verstorben wer zahlt?

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Geh zu dem Amtsgericht wo du wohnst und lass dich dort beraten.Hast du eine rechtsschutzversicherung?Dann kannst du ebenfalls ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Anwalt inanspruch nehmen.Unternimm schnellstens etwas.Eine Beerdigung kostet mehrere Tausend Euro

spende den körper deines vaters irgend einer klinik. die schüler können dann dran rum schneiden und irgendwann wird der dann auf deren kosten beerdigt

verreisterNutzer  01.06.2011, 10:31

Damit ist das Erbe angenommen und die anderen Verpflichtungen (Wohnungsauflösung, Schulden, Versicherungen...) auch.

Du kannst das "Erbe" annehmen oder ablehnen. An deiner Stelle würde ich der Stadt Nürnberg eine notariell beglaubigte Erklärung schicken, dass ich das Erbe ablehne und daher für die Bestattung auch nicht aufkomme.

Wenn du das Erbe ablehnst brauchst auch nicht für die Kosten der Beerdigung aufkommen ausser du hast Vermögen.Wenn du dir die Beerdigung nicht leisten kannst muß die Stadt (Sozialamt)die Kosten übernehmen,das gleiche gilt bei Hart4.Da du die ganzen Jahre keinen Kontakt zu diesem Mann hattest und er auch keinen Unterhalt gezahlt hat bist du nicht verpflichtet für die Kosten aufzukommen.

Hallo Sandyxx, vielleicht frifft das zu:

Persönliche Unzumutbarkeit

= Jahrelange Misshandlung durch Verstorbenen(vgl. hierzu: OVG Koblenz, v. 10.1.2005 –12 A 11606/04, FEVS 56, 476)

= Entzug der elterlichen Sorge wegen Misshandlung und Verwahrlosung(vgl. hierzu: VG Stade, v. 27.7.2006 –1 A 539/05)

= Gänzliches Fehlen eines persönlichen Näheverhältnisses(vgl. hierzu: OVG Saarlouis, v. 27.12.2007 –1 A 40/07 )

http://www.dhv-speyer.de/stelkens/Infrastrukturtage2009/Tr%C3%A9soretSozialbestattung.pdf

LG elenore

Sandyxx 
Fragesteller
 01.06.2011, 11:04

Super :-) Danke für deine Antwort.