Vater verstorben- wer räumt die Wohnung

5 Antworten

Grds. wäre dir als Tochter gemeinsam mit deinen Geschwistern und ggf. Ehepartner bereits automatisch Erbe zugefallen. Nach 6 Wochen oder Erbscheinsbeantragung unwiderruflich.

Entweder schlägt man das Erbe also innerhalb von 6 Wochen förmlich aus, erklärt dies also am persönlich am Nachlassgericht, das für den Sterbeort deines Vaters zuständig ist oder bei jedem Notar und hätte mit dem Nachlass, auch der Wohnungsräumung oder Bestattungsauftrag nichts mehr zu tun, was man der Hausverwaltung udn allen weiteren Gläubigern so mitteilt.

Oder man kümmert sich eben um den Nachlass, zahlt Rechnungen und Schulden, kündigt Wohnung und Verträge und löste den Nachlass nach einer angemessener Bestattung auf.

Auch nach Erbausschlagung musst du dich - bei Einkünftern oberhalb deines Selbstbehaltes - an den Bestattungskosten beteiligen, wenn der Bruder deines Vaters das verlangt.

G imager761

Mache beim Notar eine Erbausschlagung, dann hast du mit nichts mehr etwas zu tun. Kostet um die 20 Euro.

Wenn du das Erbe ausschlägst, musst du dich um nichts kümmern. Weder Rechnungen zahlen, noch die Wohnung räumen. Dazu hättest du 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen, was du dem Nachlassgericht mittelen musst. Holst du dir einen Erbschein und nimmst das Erbe an, dann musst du alles, was im Zusammenhang mit dem Erbe zu erledigen ist, eben machen. Auch für die Bestattungskosten müsstest du aufkommen, als Erbin. Wenn allerdings nichts als Erbe vorhanden ist, nur Schulden, dann sollte man das Erbe ablehnen. Was die Leerung der Wohnung betrifft, so kannst du das machen, wenn du möchtest. Das setzt allerdings voraus, dass du das Erbe ausgeschlagen hast. Nimmst du das Erbe an, musst du die Wohnung räumen, Mietvertrag kündigen ect. All die anfallenden Kosten gingen dann zu deinen Lasten.

Kommt drauf an, was die gesetzliche Betreuerin für ein Aufgabenkreis hat, die sie vom Betreuungsgericht erteilt bekommen hat.

Es können dazu gehören: 1. Sorge für die Gesundheit 2. Aufenthaltsbestimmung 3. Vermögenssorge 4. Geltendmachung von Ansprüchen auf Altersversorgung, Kranken-und Pflegegeld 5. Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post 6. Recht- / Antrags- und Behördenangelegenheiten 7. Vertretung gegenüber der Einrichtung

Würde mal einen Rechtsanwalt fragen, aber du kannst das Erbe ja ausschlagen, dann kann dir doch alles egal sein. Auf jeden Fall einen Anwalt fragen, wie man ein Erbe ausschlägt, auch wenn es mal Geld kostet, das kann nicht die Welt sein.