GEZ Antwortbogen erhalten. Wie weit zurück geht die Nachforderung?
Ende 2014 ist meine Partnerin ausgezogen. Bis dahin hat unser gemeinsamer Haushalt auch GEZ bezahlt.
Ab diesem Zeitpunkt habe ich aber keine GEZ gezahlt. Den alten Vertrag hat meine Ex-Partnerin „mitgenommen“.
Heute wurde ich nun von der GEZ angeschrieben und soll binnen 2 Wochen antworten. Ich würde dort nun mitteilen, dass ich rückwirkend anmelden werde.
Wie weit zurück gehe ich da? Ab 01.01.2015 oder später?
3 Antworten
ab dem auszug deiner freundin, jedoch frühestens als es das gesetz gab.
ich müsste jz selbst nachschauen. der davor liegende zeitraum ist uninteressant.
Du meldest dich ab 1.1.2015 an. Alles andere wäre versuchter Betrug! Aber du hast dennoch Chancen, erst ab 2016 zahlen zu müssen. In einem mir bekannten Fall wurde trotz Anmeldung zum 1.1.2014 der Rundfunkbeitrag erst ab 2016 gefordert.
Nach dem 31.12. 2014 entstandene Ansprueche sind noch nicht verjaehrt. Im Jahr 2015 entstandene Ansprueche verjaehren fruehestens am 31.12. 2018.
ist das dann maximal zum 01.01.2016?