Der Bodenwert und Verkehrswert?
Möchte mein unbebautes Grundstück in einem voll erschlossenen Wohngebiet verkaufen. Der Bodenrichtwert ist auf der Bodenrichtwertkarte für 340 Euro pro qm. angegeben. Das Grundstück selbst hat 349 qm , es stehen 2 Geschlossene Garagen auf dem Grundstück. Welchen Preis könnte ich für das Grundstück verlangen.
5 Antworten
Der Bodenrichtwert wird zwar aus Verkaufspreisen errechnet, sagt aber nur bedingt etwas über den tatsächlichen Wert aus, der bis zu 50% höher oder tiefer liegen kann.
Beispiel: In der Umgebung meines Hauses wurde seit Jahren nichts mehr verkauft. Der Bodenrichtwert ist allein schon deshalb viel zu niedrig, weil alle Vergleichsgrundstücke weitaus weniger Seeblick als meines haben und generell wesentlich schlechter gelegen sind (Lärmimmission, Besonnung etc.). Zudem sind 2/3 der für den Bodenrichtwert ausschlaggebenden Grundstücke von der Gemeinde selbst an lange in der Gemeinde lebende Leute unter Auflagen (50% Nachschlag, wenn innerhalb 10 Jahren weiterverkauft wird) verkauft worden. Drum ist mein Grundstück 350-400 Euro/m² wert und nicht lumpige 200.
Der Bodenrichtwert kann also völlig daneben sein, muss aber nicht. Wie die Situation bei Dir ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn Du ernsthaft verkaufen willst, hilft eh nur ein guter Makler. Der weiß auch, was da zu holen ist.
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Bodenrichtwert ist das eine. Das andere wäre die Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks. Sprich: mal prüfen, ob es einen Bebauungsplan gibt. Im Zweifel mal einen Sachverständigen fragen. In Norddeutschland könnte ich diesen empfehlen: https://ingvogt.de
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Aber man kann grundsätzlich den Preis verlangen, den ein Käufer bereit zu zahlen ist.