Unabsichtliche Fahrerflucht Probezeit

8 Antworten

Jau, geh zum Anwalt. Dir blühen Punkte und eine Geldstrafe. Auch wenn der Geschädigte keine Anzeige erstattet hat bzw. sie zurückgezogen hat - wenn der Staatsanwalt ermittelt, ist das eine ganz andere Kiste.

Bei einer Verkehrsunfallflucht wird automatisch von Amtswegen rmittelt, das ist auch unabhängig davon, ob der Geschädigte selbst eine Anzeige stellt oder nicht, da kann der Gewschädigte auch keine Anzeige zurückziehen, das ist einzig und allein Sache der Staatsanwaltschaft. Ich kenne Fälle bei denen das so und so ausgegangen ist, das hängt vom Staatsanwalt und ggf vom Richter ab. Du solltest ggf einen Anwalt zu Rate ziehen.

weg wird er auf jedenfall sein , mit glück für 4 wochen oder 3 Monate mit pech bis zu 12 monate, zusätzlich wird es eine nachschulung geben die kostet so zwischen 300-500€ je nach fahrschule halt..

Da ist eigentlich alles drin.

Von Einstellung des Verfahrens bis hin zu Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis.

Einen Anwalt solltest Du erst einschalten wenn Du weißt was Dir vorgeworfen wird.

unabsichtliche fahrerflucht gibt es nicht. wenn sie merken dass da was war, dann müssen sie schon aussteigen und nachsehen....vermutlich laufen sie eine weile, dann nachschulung etc.