Umtausch nur als Volljähriger?

7 Antworten

Umtausch ist immer eine freiwillige Leistung des Händlers. Er kann also die Umtauschregelung handhaben wie er möchte. Ich kann mir vorstellen das der Umtausch nicht von einem Kind vorgenommen werden darf, weil der Händler ja nicht weiß, wer dieses Spiel erworben hat. Das geht ja aus dem Kassenbon nicht hervor. Um eventuellen Ärger mit den Eltern aus dem Weg zu gehen-- Junge tauscht das Gerät einfach in Bargeld um, ohne das Eltern einverstanden sind-- nimmt er den Umtausch also nicht vor. Vieleicht hat er ja sogar schon schlecht Erfahrungen gemacht.

Für einen Umtausch muss man eine Unterschrift leisten und das darf der Junge mit seinen 10 Jahren nicht weil er nur beschränkt geschäftsfähig ist. DESHALB tauscht der Händler das Spiel nicht um. Da muss die Mutter mit ihm zusammen zum Spielzeugladen.

@MingToi

Da hast du schon recht, was das Detail mit der Unterschrift betrifft. Aber Umtauschen ist immer eine freiwillige Leistung des Händlers, er muss also nicht, egal ob es sich um einen Erwachsenen oder um ein Kind handelt.

Du könnest deinem Sohn eine entsprechende Vollmacht erteilen, dann sollte auch er das Spiel umtauschen können. Es muss halt genau darauf stehen wen du womit bevollmächtigst und wann ... unterschreiben und Telnr. mit Rückrufmöglichkeit dazu ... vielleicht eine Andeutung warum du nicht selbst erscheinen kannst, das sollte eventuell einen Anstoß geben. Evtl zusätzlich einfach mal in dem Laden anrufen und erklären das dein Sohn gleich noch einmal vorbei kommt, das er eine Vollmacht von dir hat und du aus besagten Gründen nicht persönlich vorbei kommen kannst. Vielleicht am Telefon sogar den Filialleiter oder Vertreter verlangen, aber eigentlich sollte es auch so funktionieren. Ich denke das Ganze ist nur dazu da, damit dein Sohn nicht heimlich den halben Hausstand verhökert ohne das du es weist. Wenn man mit den Leuten kommuniziert funktioniert das sicher besser.

Ich glaube mich zu entsinnen dass das Kind mind. 14 Jahre alt sein muss. Genau kann ich's dir aber auch nicht sagen.

Aber hsvfabian hat Recht, wenn du als Erziehungsberechtiger mitgehst müssen sie es zurücknehmen.

Für einen Umtausch muss man eine Unterschrift leisten und das darf der Junge mit seinen 10 Jahren nicht weil er nur beschränkt geschäftsfähig ist. DESHALB tauscht der Händler das Spiel nicht um. Da muss die Mutter mit ihm zusammen zum Spielzeugladen.

Wenn du jetzt als Elternteil sagst er hatte keine Erlaubnis muss es zurückgenommen werden. Aber der Rest ist irgendwie ne Grauzone. Vielleicht findest du hier was.

http://tudresden.de/dietudresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/jfzivil8/dateien/minderjaehrige.pdf

Hallo hsvfabian, vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Der Link funkioniert leider nicht. Der Punkt ist auch nicht, dass Sie es gar nicht umtauschen wollen, sondern dass mein Sohn dies nicht selbst und allein tun darf, obwohl er das Spiel ja auch allein kaufen durfte. Laut der Verkäuferin muss ein Erwachsener den Umtausch vor Ort abwickeln.

@steinlein

Wow, das geht hier ja wirklich schnell mit den Antworten! Ich will jetzt nicht jedem einzeln danken o. kommentieren, also bedanke ich mich mal pauschal bei allen. Zur Beruhigung: Ich rege mich nicht auf, ich komme nur momentan wegen Angehörigenpflege nicht gut aus dem Haus und hätte mir gern den Weg erspart :-)