Umschulung durch rentenversicherung Abruch

2 Antworten

Eine Umschulung zahlt die Rentenversicherung nicht, sondern das Arbeitsamt. Die Rentenversicherung zahlt für eine Reha zur Wiederherstellung der Gesundheit. Du kannst aber auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr ist nicht drin. Hier nachzulesen:

http://www.erwerbsminderungsrente.eu/

Wenn du voraussichtlich deinen jetzigen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kannst, KANN die RV versuchen, dich auf einen anderen Beruf umzuschulen. Eine solche Maßnahme geht einer Rentenzahlung vorrangig voraus. Während dieser Maßnahme erhältst du Übergangsgeld, das mit dem Krankengeld vergleichbar ist. Nur wenn du selbst deiner Miwirkungspflicht niht nachkommst, kann die Leistung eingeschränkt oder eingestellt werden.

Der erworbene Anspruch auch ein Erwerbsminderungsente geht dadurch nicht verloren. Bist du mit der Maßnahme gesundheitölich überfordert, muss ein anderer Weg gefunden werden. So lange du dabei mitwirkst, kann dir nichts passieren.