Umschreibung Mietvertrag nach Scheidung?
Mein Partner ist frisch geschieden, steht aber noch mit seiner Ex im Mietvertrag, die Wohnungsbaugesellschaft weigert sich ihn aus dem Mietvertrag zu lassen und diesen auf seine Ex umzuschreiben, weil die Ex keine saubere Schufa hat....bzw sagt die WG sie würden ihr dann kündigen. Ist das überhaupt möglich nach x-Jahren und mit drei Kindern ?
Was kann man sonst tun um aus dem Vertrag zu kommen?
Vielen DanK
5 Antworten
Wieso wurde die Wohnung nicht zugewiesen?
http://www.michaelbertling.de/familienrecht/wohnungszuweisung.htm
Schau mal hier rein
§ 1568a BGB: Ehewohnung
Eine andere Möglichkeit sehe ich nur darin, das man gemeinsam kündigt. Falls sie nicht kündigen will muss man gerichtlich auf Zustimmung klagen und dann kann der Vermieter/die Wohnungsgesellschaft entscheiden ob und mit wem man einen neuen Mietvertrag macht.
Will die Gesellschaft die Frau nicht als Mieterin so muss sie sich nach einer anderen Wohnung umschauen.
Wenn er Hauptmieter ist kommt er nur aus dem Vertrag raus wenn er gekündigt wird. Wenn der Vertrag gekündigt wird von Mieter Seite dann kann die WBG natürlich auch verlangen das ausgezogen wird. Sie sind nicht verpflichtet einer Änderung oder einem neuen Mietvertrag zuzustimmen.
Wenn sie beide Hauptmieter sind ist es genau so. Der Vermieter muss einer Vertragsänderung nicht zustimmen wenn er das nicht möchte. Er kommt nur aus dem Mietvertrag raus wenn dieser gekündigt wird und auch das geht nur wenn beide Mieter die Kündigung einreichen. Er alleine kann das Mietverhältnis noch nicht mal kündigen (solang es dafür keine abweichende Regelung im Mietvertrag gibt, aber wenn das der Fall wäre würdest du sicherlich nicht hier danach fragen).
Das ist falsch: Hier ist ein Eintrittrecht des verbleibenden Mieters n. § 1568a III BGB vermieterseits schlicht zu akzeptieren, sofern es innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils der ehem. gemeinsamen Mieter mitgeteilt würde.
G imager761
Hier irrt die Wohnungsbaugesellschaft: Nach rechtskräftiger Scheidung muss sie nicht einverstanden sein, sondern hat zu akzeptieren, dass der MV mit dem die Wohnung überlassenem Mieter allein fortgesetzt wird :-O
Zugegeben, dieses Eintrittsrecht ist eher bei Auflösung der Ehe durch Tod eines Mieters bekannt, § 563 BGB, aber da kann man Vermieter bzw. die WBG ja belehren :-).
Also schreibt man zugangssicher per Einwurfeinschreiben an seinen Vermieter, so wie er im gemeinsamen Mietvertrag benannt wäre und lässt ggf. auch der WBG eine Kopie des Schreibens zukommen:
"... hiermit erklären wir übereinstimmend, dass unsere gemeinsam gemietete Wohnung im (OG rechts, Musterstrasse 1) der/m (Name) allein überlassen wird.
Mit Rechtskraft unseres Scheidungsurteils, dass wir z. K. in Kopie beifügen, tritt Frau/Herr (Name) daher gem. § 1568a (3) BGB zum Zeitpunkt des dokumentierten Zugangs dieser Mitteilung in das von uns beiden eingegangene Mietverhätnis zu unveränderten Bedigungen allein ein."
Diese Erklärung müssen beide Mieter unterschreiben.
Problem, gelöst :-)
G imager761
dann google mal Van der Vaart - der darf auch für seine Ex das Haus weiter zahlen ..
der Vermieter wird ihn nicht aus dem Vetrag lassen, weil er als Gesamtschuldner auch weiterhin für die Miete haftet und zwar in voler Höhe ...
das ist eine Scheidungsfolgesache die geregelt gehört und zwar durch den Ex ...
Dann muß der Vertrag von beiden gekündigt werden.
genau das will die Exfrau aber nicht und droht uns die Hölle wenn sie die Wohnung verliert.
Dann sollte er sich an seinen Anwalt wenden.
Nein, die/der verbleibende Ex tritt mit Scheisungsurteil innerhalb eines Jahres nach Mitteilung an den VM einfach allein in den unverändert weiter bestehenden MV ein, § 1568a III BGB :-O
G imager761
Beide sind Vertragspartner