Nach Scheidung und Weigerung, das gemeinsame Haus zu verkaufen, will mein ex mich zwingen, umfangreiche sanierungsarbeiten auszuführen. Muss ich zustimmen?

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Dein Ex ist am Durchdrehen :-) Ihr seid Miteigentümer, aber keine Eigentümergemeinschaft. Eine Eigentümergemeinschaft liegt vor bei mehreren getrennten Eigentümern getrennter Wohnungen in einer Eigentumswohnanlage. Deshalb brauchst Du Dich auf irgendwelche "Eigentümerversammlungen", "Verwalter" und was dergleichen Unsinn mehr ist nicht einzulassen. Als Miteigentümerin musst Du nur solchen Renovierungen zustimmen, die zum Erhalt der Substanz unbedingt erforderlich sind. Also z.B. bei einem Rohrbruch, oder wenn die Dachziegel runtergefallen sind und Wasser eindringt. Modernisierungen musst Du nicht zustimmen. Wenn Dein Ex nicht bereit ist, das Haus zu verkaufen, kannst Du ihm mit einer Zwangsversteigerung drohen. Eine solche so genannte "Teilungsversteigerung" kannst Du als Miteigentümerin jederzeit ohne seine Zustimmung beim Gericht einleiten.

Herzlichen Dank für die nette Antwort. Das hat mir schon sehr weitergeholfen. Eine Zwangsversteigerung habe ich auch schon einmal in den Raum gestellt. Seine Antwort: wenn Du das tust.......und dann unschöne Androhungen. 

Seiner Meinung nach müssen noch in diesem Jahr sämtliche Fenster, Giebel etc erneuert werden. Solch einen immensen Betrag kann ich nicht zahlen, ich habe nur eine geringe Rente und meine Ersparnisse sind für meinen Lebensunterhalt.

 Langsam weiß ich nicht mehr weiter und das Zusammenleben ist unerträglich - aber ich lasse mich nicht unterkriegen!

@Geschiedene

Wieso "Zusammenleben"? Ich denke, Ihr seid geschieden? (Du hast von Deinem "Ex" geschrieben). 

In der Scheidung wurde auch über das gemeinsame Eigentum entschieden. Was steht dazu im Urteil?

Das Haus gehört uns je zur Hälfte. Mein Exmann weigert sich, es zu verkaufen. Aber er kann doch nicht 2 Monate nach der Scheidung mit Forderungen für neue Fenster, Pflasteratbeiten etc . Kommen?

Nein musst du nicht. Er kann ja seine Hälfte sanieren wie er will. Wenn er das Haus nicht verkaufen will, sollte es die Möglichkeit geben das er dich auszahlt. Du solltest dich da bei einem Anwalt erkundigen. Auch wenn ihr nun eine Eigentümergemeinschaft bildet, kann er nicht alleine entscheiden ob und was saniert werden soll und dich einfach zur Kasse bitten. Wohnst du denn noch mit in dem Haus? Bzw. wer bewohnt es? Hast du irgendwelche Einnahmen durch das Haus?

Danke,

Er will das Haus partout nicht verkaufen oder mich auszahlen. Wir wohnen beide noch hier. Einnahmen habe ich nicht.

@Geschiedene

Gut wenn ihr beide noch dort wohnt dann braucht er auch dein Einverständnis für Sanierungsarbeiten. Wenn er diese bestellt, bezahlt er die auch. Er kann dich nicht dazu zwingen die Kosten mit zu tragen.

Wenn Euch das Haus je zur Hälfte gehört, müsst Ihr gemeinsam über solche Maßnahmen bestimmen.

Anders geht es nicht. Ohne gemeinsamen Beschluss wird nciht renoviert.

Bestellt er es allein, zahlt er allein.

Danke! 

Sind wir eine Eigentümergemeinschaft und findet eine Eigentümerversammlung statt? Mein Mann will einen Verwalter beauftragen, der seine Rechte durchsetzt. Die monatlichen Kosten für Strom etc zahlen wir je zur Hälfte, für Renovierungen ist jedoch nichts angespart.

In welcher Höhe kann er Renovierungen verlangen?

@Geschiedene

Ihr seid nicht automatisch eine Eigentümergemeinschaft. Somit gibt es auch keine Eigentümerversammlung. Er kann ja beauftragen wen er will, er zahlt dann auch dafür. Er kann nur dann Renovierungen verlangen wenn diese zwingend notwendig sind. Und dann kann er auch nicht einfach so alleine entscheiden welche Renovierungen und welche Firmen usw. Alles was er in Auftrag gibt ohne dein Einverständnis muss er auch zahlen. Da Ihr geschieden seid gibt es auch keine Zugewinngemeinschaft mehr. Ich würde mich aber trotzdem mal bei einem Anwalt erkundigen. Für mich sieht es eher so aus das er dir was aufzwingen will weil er sauer ist wegen der Scheidung. Aber ganz so einfach wie er denkt ist es nicht.

@Anna1230

Danke Anna,

Ich habe schon Magenschmerzen. Er hat mir schon eine Aufforderung zur Eigentümerversammlung gegeben. Warum sind wir keine Eigentümergemeinschaft???

Ich denke, ich muss mich wirklich bei einem Anwalt informieren. Immer wieder zusätzliche Kosten und Ärger.......

@Geschiedene

  Sind wir eine Eigentümergemeinschaft und findet eine Eigentümerversammlung statt? 

Nein, Ihr seid eine GbR in Form einer Grundstücksgemeinschaft. Eine Eigentümergemeinschaft liegt bei Häusern vor, die aus Eigentumswohnungen bestehen udn wo die einzelnen Eigentümer sich dann versammeln, um über Dinge zu entscheiden, die alle betreffen.

Bei Euch ist es ein Einfamilienhaus, was nicht aufgeteilt ist.

@wfwbinder

Danke für die hilfreiche Antwort! Jetzt bin ich schon ein wenig weiter...... Und das nach fast 40 Jahren Ehe.....

Ich werde das schon schaffen.

@Geschiedene

Kann ich nicht mitreden, die beiden ersten Ehe haben nur jeweils 7 Jahre gehalten und die dritte ist erst im dritten Jahr.