Umsatzsteuer bei Traktorverkauf? Damals Kauf als Kleinunternehmer von Privat

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt BFH- Rechtsprechung - sogar- für eine Steuerberater-GBR - wonach der Verkauf eines dem Vermögen zugeordneten Gegenstandes immer Umsatzsteuer kostet.

Dabei ist unwichtig, ob beim Kauf des Gegenstandes Vorsteuern abgezogen werden konnten.

Im Falle des BFH- Urteils konnte nachweislich keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Trotzdem war der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

Der BFH weist selbst darauf hin, dass die Umsatzsteuerpflicht durch eine Entnahme verhindert werden kann.

Die muss aber tatsächlich nachweisbar sein, also keine betriebliche Nutzung des Traktors ab Entnahmezeitpunkt.

Danke für den Stern Helmuthk

Hmm, soweit ich weiß zieht die Veräußerung eines Gegenstands durch einen Unternehmer an eine Privatperson immer eine Gewährleistungspflicht nach sich. Die Gewährleistung kann meines Wissens nach nur bei einem Verkauf von privat an privat oder von Unternehmer an Unternehmer ausgeschlossen werden.

Ein Lösungsansatz könnte die vorherige Überführung des alten Traktors in das Privatvermögen sein. Einkommensteuer dürfte auch beim Verkauf im nächsten Jahr fällig werden soweit der Traktor aus dem Betriebsvermögen verkauft wird. Die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer haben im übrigen nichts miteinander zu tun sondern entstehen nebeneinander.

Ich kann nur empfehlen, einen Steuerberater direkt und konkret zu Rate zu ziehen, da das Thema für gutefrage.net zu komplex ist. Schließlich spielen auch Anschaffunskosten, bisher aufgelaufene Abschreibungen und tatsächlicher Wert des alten Traktors eine Rolle.