Hallo zusammen,Ich habe eine Steuerfrage zu Altmetall verkauf an einem Schrotthändler!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du Deinen Privatbesiz verscherbelt hast, ist es nicht zu versteuern.

Anders wäre es (Gewerbe), wenn Du erst Sachen zum Verscherbeln gekauft hast.

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Dass der Schrotthändler in der Gutschrift seine Umsatzsteuer Id.Nummer hat, ist für ihn Vorschrift (§ 14 UStG Abs. 4 Umasatzsteuergesetz)

Ganz ehrlich - das ist viel zu pauschal, um das beantworten zu können. Wie oft hast Du das gemacht, wo ist das Metall her, kommen noch mehr Verkäufe und und und. Es kann gut sein, daß Du per Gesetzesdefinition Unternehmer bist und somit vielleicht aus umsatzteuerpflichtig.

Alles weitere beantwortet Dir gerne ein Steuerberater - aber die pauschalen Aussagen, daß Du das definitiv nicht versteuern mußt, sind schlichtweg falsch!

Wenn DU verkauft hast, müßtest DU eine Rechnung stellen - kannst du aber als Privatmensch nicht. Bei so kleineren Beträgen sagt das Finanzamt nichts bei Einnahmen (die Bemessungsgrenze weiß ich jetzt auch nicht auswendig); wenn du auf dem Trödelmarkt oder bei Ebay oder sonstwo was verkaufst, mußt du das ja bei Kleinmengen auch nicht angeben.

wenn du diesen schrott mit einer sogenannten gewinnerzielungsabsicht eingesammelt hast, musst du diese einnahmen auch versteuern! sicherlich nicht wenn es 50 euro im jahr sind, aber wenn es 4-stellig wird, dann schon. freibeträge beachten! die UST-ID: ist nur für den Händler, er ist verpflichtet diese anzugeben!

Soviel Einnahmen kannst Du mit privaten Schrott garnicht erzielen, um diese zu versteuern.
Also NEIN. Um Umsatzsteuer zu bezahlen müßtest Du schon selbständig sein.