Muß der Hauptmieter eine WG diese "Einnahmen" irgendwie angeben, versteuern etc.?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig; in solchem Falle gilt dies aber für positive wie negative Einkünfte. Führen Sie die Untermeite komplett an den Vermieter ab und dies kann auch transparent gemacht werden, dann bleibt diese Untermiete für Sie nicht anderes als ein sogenannter durchlaufender Posten und wäre steuerlich neutral.

Wie sollte das Steuerpflichtig sein? Es sei denn er knöpft Euch mehr ab als er selber zahlt, dann hat er dadurch ja Einnahmen. Aber das ist ja auch nur wichtig wenn er den entsprechenden Status hat.

Ja, so haben wir uns das auch gedacht, waren uns aber unsicher. Danke sehr

das ist lediglich eine Umlage und Umschichtung von Geldern, solange er keine Gewinne daraus zieht und seinen Wohnungsanteil gleichermaßen bezahlt. Dann ist auch nichts zu versteuern, denn sonst müsste ja auch der Hausverwalter einer Eigentümergemeinschaft auf sämtliche Einnahmen und Ausgaben Steuern abführen und ähnlich ist auch der Hauptmieter einer WG zu betrachten. Wenn er natürlich Vorteil daraus zieht, dass er seinen Wohnanteil nicht oder wesentlich geringer bezahlt, ist dies als geldwerter Vorteil durch ihn zu versteuern.

Ihr zahlt doch nur euren Anteil und der Hauptmieter zahlt leitet es an den Vermieter weiter. Damit macht er doch keinen Gewinn. Also muß er dafür auch keine Steuern zahlen.

Ja, so haben wir uns das auch gedacht, waren uns aber unsicher. Danke sehr

Wieso sollte es sich um eine Einnahme handeln? Der Hauptmieter muss die Miete doch an den vermieter weiterleiten. Wenn es seine eigene Wohnung wäre, dann wären es Einnahmen, die man bei der Steuer angeben müsste.

Ja, so haben wir uns das auch gedacht, waren uns aber unsicher. Danke sehr

@suli02

Irgendwie hakt deine "Ja, so haben wir uns das auch gedacht, waren uns aber unsicher. Danke sehr"-Taste.
 
Die Frage an sich ist ja bereits zutreffend beantwortet.